Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern.
das deutsche Mietrecht räumt den Mieterinnen und Mietern eine starke rechtliche Stellung ein und die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den dafür zuständigen Ländern in den letzten Jahren dafür eingesetzt, den sozialen Wohnungsbau zu stärken.
Wer schwarz arbeitet oder Personen illegal beschäftigt und so Steuern und Sozialabgaben hinterzieht, verursacht enorme finanzielle Schäden zu Lasten der ehrlichen Steuer- und Beitragszahlenden
Für Rentnerinnen und Rentner ist zusätzlich zur regulären Rentenanpassung eine weitere Zahlung nicht vorgesehen. Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.
Die Grundrente ist ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, den Versicherte erhalten können, wenn sie lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben. Um sie zielgenau am Bedarf auszurichten, wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet.