Frage von Margret B. • 04.03.2024
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Schon jetzt dürfen Arbeitgeber Bewerberdaten nur verarbeiten, wenn dies erforderlich ist, um die Eignung für die ausgeschriebene Stelle festzustellen.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit.
Der Rentenzuschlag wird regelmäßig in der Höhe ausgezahlt wie dies auch ursprünglich ab Juli 2024 vorgesehen war. Ab Dezember 2025 setzt der reguläre Zuschlag ein, der zusammen mit der Rente ausgezahlt wird.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro, ab 1. Juli 2024 erhöht sie sich auf 11.227,20 Euro.
Wir als SPD setzen uns selbstverständlich dafür ein, dass die Arbeitsplätze, die in Schleswig-Holstein entstehen, tarifgebunden sind