Grundsätzlich profitieren auch Minijobberinnen und Minijobber von der 300 Euro Energiepauschale, wenn Sie im Jahr 2022 tätig waren.
Seit 2014 gab es Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Aber davon haben bisher nur Neuzugänge, also neue erwerbsgeminderte Menschen, profitiert.
Ich gebe Ihnen Recht, dass wir Jung und Alt nicht gegeneinander ausspielen dürfen. Deswegen arbeiten wir derzeit an einem neuen Rentenpaket (das sog. Rentenpaket II), das die Renten stabilisieren und das Rentenniveau langfristig absichern soll.
Tatsächlich prägen Senior*innen bzw. Rentner*innen das kulturelle Leben von Publikumsseite mehr denn je.
Grundsätzlich ist allerdings so eine Maßnahme nicht nötig, da wir bereits mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz dafür sorgen, dass Fachkräfte schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können.
Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.