Seit dem 01.07.2025 erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst eine deutliche höhere Zulage für die Schicht zu Wechselnden Zeiten. Wann wird diese Zulage endlich für Soldaten/ Beamte umgesetzt?
Sehr geehrte Frau Düber,
Soldaten und Bundesbeamte warten seit mittlerweile 6 Jahren auf die Amtsangemessene Alimentation. Im Referentenentwurf wurde die Zeit- und Wirkungsgleiche Übertragung des letzten Tarifergebnisses aufgegriffen und in Form von Abschlagszahlungen teilweise erfüllz bzw. die Bezüge unter vorbehalt erhöht. Doch die "Wechselschichtzulage" wurde bisher nicht umgesetzt. Hierfür müsste doch nur die EZulV angepasst werden. Warum ist das nicht bereits geschehen.? Und müssen Betroffene im Nachgang separate Anträge stellen, um die Differenz zu erhalten, oder erfolgt die Prüfung durch die bezügezahlende Stelle automatisch.?
Darüber hinaus sehe ich den ergänzenden Familienzuschlag im ersten Elternzeitjahr sehr kritisch, und zwar dahingehend, dass dieser nur im ERSTEN Lebensjahr gezahlt wird. Die Realität ist doch eine ganz andere. Je länger man Elterzeit beansprucht, desto weniger Geld hat man monatlich. Ich hoffe dieser Umstand wird auch korrigiert. Kinder sind die Zukunft
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten für Bundesbeamte und Soldaten soll nach dem derzeitigen Referentenentwurf um rund 45 Prozent erhöht werden. Vorgesehen ist, dass diese Anpassung rückwirkend zum 1. Juli 2025 erfolgt. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gelten jedoch weiterhin die bisherigen Beträge. Die entsprechende Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ist bereits Bestandteil des Referentenentwurfs. Die Ressortabstimmung zu dem Gesamtvorhaben dauert derzeit noch an. Ob für die rückwirkende Differenz gesonderte Anträge erforderlich sein werden, lässt sich vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht verbindlich beantworten.
Ihre Bedenken hinsichtlich des ergänzenden Familienzuschlags bei längerer Elternzeit kann ich nachvollziehen. Auch dessen konkrete Ausgestaltung ist noch Gegenstand des laufenden Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hülya Düber MdB
