Antwort 08.05.2026 von Hülya Düber CSU
Die konkrete Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht unmittelbar durch den Bundestag festgelegt, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung.

© Tobias Koch
Die konkrete Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht unmittelbar durch den Bundestag festgelegt, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Auf Abgeordnetenwatch äußere ich mich als Bundestagsabgeordnete in der Regel zu bundespolitischen Themen.
Es ist entscheidend, dass das Verfahren ordnungsgemäß geprüft wird und die psychotherapeutische Versorgung verlässlich gesichert bleibt.
Die Vergütungsanpassung wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen und nicht unmittelbar von der Politik getroffen.
Aus Gründen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsschutzes werden keine konkreten Personalzahlen oder individuellen Beschäftigungsdetails veröffentlicht.
Mindestlohn führt nicht automatisch zu einer Mindestrente.