Bei steigenden Praxiskosten und stetiger Zunahme psychischer Erkrankungen wurden die Honorare für Psychotherapeuten zum 1.4.26 um 4,5 % gekürzt. Welche Schritte erachten Sie nun als notwendig?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Entscheidung wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss im Rahmen der gesetzlichen Selbstverwaltung getroffen. Grundlage war eine gesetzlich vorgesehene Überprüfung der Vergütung auf Basis aktueller Kostenstrukturdaten. Jetzt ist entscheidend, dass das Verfahren ordnungsgemäß geprüft wird und die psychotherapeutische Versorgung verlässlich gesichert bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hülya Düber MdB
