Frage an Ilse Aigner bezüglich Verbraucherschutz

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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Dunja B. •

Frage an Ilse Aigner von Dunja B. bezüglich Verbraucherschutz

Liebe Frau Aigner,
nachdem ich immer mehr verschuldete junge Erwachsene erlebe , hier meine Bedenken und Frage an Sie:

Unsere Mobilfunkbetreiber schließen mit gerade 18jährigen jungen Menschen teure Verträge ab,
die oft mind. 24 Monate Gültigkeit haben.
Obwohl der gleiche junge Mensch bei einem Sofakauf für 500,- €
auf 3 Monatsraten Einkommen und Schufa nachweisen muss,
bleibt dieses Vorgehen bei den Mobillfunkverträgen für z.B. 99,- € /monatl. unberücksichtigt.
D.h. es wird nicht geprüft, ob der junge unbedarfte Mensch überhaupt Einkommen hat !
Auf Anfragen unseres Elternverbandes wurde vom Konzern auf die Schufa Prüfung verwiesen.
Dies ist natürlich Augenwischerei,
ein grad 18 jähriger kann noch keinen Schufa Eintrag haben , da er grad erst geschäftsfähig wurde !
Ein Risiko für den Anbieter besteht nicht.
Die Schulden des Teenagers werden ja an ein Inkassobüro weiterverkauft, das oft dem Konzern selbst angeschlossen ist.

Nötig wäre eine Regelung, die die Konzerne in die Verantwortung nimmt, z.B. Überprüfung des Einkommens vor Vertragsabschluß .

Frau Aigner, sehen Sie eine Möglichkeit dieses Ausbeuten unserer eh schon konsumgeschädigten Jugendlichen zu erschweren?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Bals,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich halte es für problematisch, Unternehmen zu einer solchen von Ihnen angeregten Maßnahme zu verpflichten. Da stelle ich mir die Frage, ab welchem Alter wir denn junge Menschen in die Eigenverantwortung entlassen sollen, wenn nicht mit 18 Jahren. Ich finde, jeder volljährige Erwachsene sollte selbst einschätzen können, welche Verträge er abschließen kann und welche nicht. Wie Sie wissen, gibt es auch die Möglichkeit einer Prepaid-Lösung: Ist die Karte "leer telefoniert", lädt man sie entweder auf oder lässt es.

Noch ein Wort zur Volljährigkeit und Übernahme von Verantwortung: Als direkt gewählte Bundestagsabgeordnete muss ich auch darauf vertrauen, dass die volljährigen Erwachsenen von ihrem Wahlrecht verantwortungsvoll Gebrauch machen. Wenn ich ihnen zutraue, mit 18 Jahren bereits mittels ihres Abstimmungsverhaltens die Geschicke des Landes mitzubestimmen, dann kann ich ihnen dieses Vertrauen doch nicht beim Konsumverhalten absprechen.

Mit herzlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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