Frage an Ilse Aigner von Thomas G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
mit dem Glücksspiel - Staatsvertrag versucht die Bundesregierung die Verbraucher vor Suchtgefahren zu schützen. Bei Werbung für Glücksspiele wird stets auf die Suchtgefahr hingewiesen. Vergangene Woche bekam ich eine Werbung der DAB - Bank in der es heißt: "Beim FOREX-Handel setzen Sie auf steigende oder fallende Wechselkurse eines bestimmten Währungspaares. Als größter und liquidester Finanzmarkt der Welt bietet FOREX chancenorientierten Tradern nahezu rund um die Uhr die Möglichkeit, von Kursschwankungen internationaler Währungen zu profitieren." Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei auch um Glücksspiel, denn die Währungsschwankungen sind nicht einfacher vorherzusagen, als die Fußballergebnisse, die man für das Toto braucht. Sollte nicht auch bei solchen Geldanlageformen auf die Suchtgefahren hingewisen werden? Gibt es Zahlen darüber, wie viele "Broker" süchtig sind?
Freundliche Grüße,
Thomas Grebenstein
Sehr geehrter Herr Grebenstein,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist richtig und wichtig, dass in Werbungen für Glücksspiel auch auf die Risiken eingegangen wird, die vom Glücksspiel ausgehen, welche oftmals ein hohes Suchtpotential bergen.
Auf Ihre Vermutung eingehend, dass das Tätigen von Finanzmarktspekulationen eine ähnliche Suchtgefahr ausginge, wie vom Glücksspiel, möchte ich auf die derzeitige Diskussion um Leerverkäufe und Finanztranskationen eingehen, die ähnliche Anzeichen von Suchtverhalten provozieren können. Die von Ihnen ebenfalls erwähnte Suchtgefahr bei so genannten Brokern ist da deutlich schwieriger zu bewerten. Schließlich handelt es sich bei Brokern um eine Berufsgruppe und keinesfalls um eine homogen betroffene Gruppe. In diesem Punkt sollte daher klar differenziert werden, um voreilige Schlüsse und Verallgemeinerungen zu vermeiden.
Des weiteren möchte ich Sie in dieser Angelegenheit an die Drogen- und Suchtbeauftragte des Bundes, Mechthild Dyckmans, überweisen, die zu diesem Thema fundiert Stellung beziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB