Frage an Ilse Aigner bezüglich Verbraucherschutz

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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Wolfgang L. •

Frage an Ilse Aigner von Wolfgang L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

ich wurde fast Opfer eines Fake-Shop im Internet. Zufällig erfuhr ich von der Betrugsmasche vor Bezahlung der Rechnung.
Die Fake-Shop Bande ist im Internet bekannt und auch die Polizei bzw, der Verbraucherschutz haben von dem Treiben der Gauner Kenntnis.

Warum werden die Seiten, die auf Betrug des ahnungslosen Käufers abzielen nach der Bekanntwerden nicht sofort zum Schutz weiterer Käufer gesperrt?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Ludovici

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ludovici,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich stimme Ihnen voll und ganz zu: Die Abzockmethoden werden immer dreister. Unübersichtliche Seiten mit versteckten Kosten- und Abofallen oder schwer lesbare Schriften - die Fälle ähneln sich oft. Durch Mahnschreiben aufgrund angeblich nicht bezahlter kostenpflichtiger Internetnutzungen versuchen dubiose Firmen viele Internetnutzer massiv unter Druck zu setzen und Verbraucher über den Tisch zu ziehen. Auf Internetseiten zu Routenplanung, Gedichten, Berufswahl oder zur Hausaufgabenhilfe tappen auf diese Weise viele Verbraucher in die Netzfalle und sollen Geld für nicht geleistete Dienste zahlen. Der Betrugsversuch geht sogar soweit, dass bei Nichtzahlung mit einem Eintrag bei der Schufa gedroht wird.

Von Seiten der Politik arbeiten wir derzeit an einer Lösung. Ich setze mich dafür ein, dass wir flächendeckend vor dem Abschluss eines Interneteinkaufs ein Bestätigungsfeld einrichten, um den Verbraucher vor bösen Überraschungen zu schützen. Jeder Verbraucher muss vor Abschluss eines Vertrages oder Abonnements noch einmal sein Kaufinteresse bestätigen. Dies haben wir auch in unserem Koalitionsvertrag so festgehalten. Zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet brauchen wir aber gleichzeitig eine europäische Lösung. Auf EU-Ebene wird derzeit eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher erarbeitet und in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht. Wenn es hier keine zufriedenstellende Einigung gibt, werde ich mich um eine nationale Regelung bemühen. Dennoch plädiere ich zunächst für eine europäische Lösung, da Abzocke im Internet nicht an nationalen Grenzen aufhört.

Eine Sicherheitsgarantie gegen Abzocke wird es aber - trotz aller gesetzlichen Hürden - nie geben. Dubiose Firmen mit Sitz im Ausland, die kriminellen Machenschaften nachgehen, werden wohl leider immer zu unserem Internetalltag gehören. Umso mehr ist hier auch der Verbraucher gefragt, im Internet sparsam mit seinen Daten umzugehen und Vorsicht im Umgang mit dem Netz walten zu lassen.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ludovici,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist für verbraucherpolitische Fragen zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zuständig. In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe des BMELV daran mitzuwirken, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der die Verbraucherinteressen schützt. Es gehört jedoch nicht zu seinem Aufgabenbereich, Sachverhalte einer rechtlichen Wertung zu unterziehen oder eine Rechtsberatung durchzuführen bzw. eigene Maßnahmen zu ergreifen. Zu einzeljuristischen Fragestellungen können wir deshalb keine Auskünfte erteilen. Konkrete Rechtsberatung erhalten Sie bei den rechtsberatenden Berufen oder den Verbraucherzentralen.

Für das Sperren oder Löschen von Internetseiten gibt es keine gesetzliche Grundlage. Diskussionen darüber führten in der Vergangenheit zu erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dennoch gibt es effiziente Wege, seine Rechte gegenüber unlauter agierenden Unternehmen geltend zu machen. Hierfür bieten die Verbraucherzentralen gute Anlaufstellen. Diese können sowohl individuell beraten, als auch kollektive Rechtsverstöße mit den Mitteln der Unterlassungsklage und Gewinnabschöpfung ahnden.

Ich empfehle Ihnen daher, sich durch einen Rechtsanwalt oder bei einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe beraten zu lassen. Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der mit staatlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen e. V., Verbraucher zu beraten, zu informieren und bei der Verfolgung Ihrer Rechte zu unterstützen. Sie erhalten die Adressen der Verbraucherzentralen über die Internetadresse www.verbraucherzentrale.de.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit sich an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) unter http://www.wettbewerbszentrale.de zu wenden, die Beschwerden über Wettbewerbsverstöße bearbeitet. Die Wettbewerbszentrale ist als branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen zum Zwecke der Förderung gewerblicher Interessen im gesamten Bundesgebiet vertreten.“

Mit freundlichen Grüßen,
Ilse Aigner MdB

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