Frage an Ilse Aigner von Astrid S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
es geht beim Dioxinskandal auch um Kinder, Säuglinge und Schwangere.
Glauben Sie nicht, dass bei derart monopolistisch anmutenden Strukturen, präventive staatliche Kontrollen unerläßlich gewesen wären?
Und finden Sie es nicht auch Interessant aus was für Dingen unsere **Lebens**mittel heutzutage hergestellt werden?
Die Pharmaindustrie muss sehr, sehr viele Studien durchführen, um die Sicherheit und Unbedenklichkeit hinreichend zu belegen. Wenn man bedenkt, dass Lebensmittel über Dekaden verspeist werden, von Kindern, Säuglingen, Stillenden und Schwangeren verspeist werden, scheinen die Anforderungen und auch die Kontrollen befremdlich zu wirken. Wenn man weiter bedenkt, dass die Lebensmittelindustrie täglich mit neuen "Produkten" an die Märkte geht....sapralott.
Man muss ja nicht direkt die Verantwortlichen...wie China dies nach dem Milchpulverskandal angekündigt hatte... hinrichten. Andererseits sollten sich solche Menschen auch nicht mehr wirklich aufrichten können, denn diese Fahrlässigkeiten speisen ihre Motivation aus Geldgier. Und wer ohne Zwang und Notwendigkeit die Leben von Menschen, die Lenbensmittel konsumieren müssen, leichtfertig gefährdet hat drakonischte Strafen verdient. Und muss einfach an die GEsellschaft zurückzahlen. Wie könnte diese Sühne, diese Widergutmachuing aussehen?
Ich denke, es gibt un-säg-liche Unterlassungssünden. Und schöne Worte will ich nicht mehr hören.
Dr. Schäfer
Sehr geehrte Frau Dr. Schäfer,
vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung.
Verunreinigte Lebensmittel können und dürfen wir in der Bundesrepublik nicht akzeptieren. Selbst wenn die Dioxinwerte in den belasteten Lebenswerten nur knapp über der Unbedenklichkeitsgrenze liegen und bei ausgewogener Ernährung nicht gesundheitsgefährdend sind, muss entschlossen und mit Bedacht gehandelt werden.
Als Konsequenz wurde ein 14-Punkte-Aktionsplan der Länder und des Bundes für unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für Verbraucher erarbeitet. Darin ist eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe vorgesehen, die den Nachweis über fachliche Qualifikation der Betriebsleitung, ein funktionsfähiges zertifiziertes Eigenkontrollsystem unterhalten, über separate Anlagen für die Futtermittelherstellung verfügen sowie die strikte Einhaltung der Futtermittelverordnung beachten.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass Produktionsströme strikt voneinander getrennt und gleichzeitig eine Verpflichtung zur Absicherung des Haftungsrisikos eingegangen werden sollen. Innerhalb dieses 14-Punkte-Plans kommt darüber hinaus der Eigenkontrolle und der Selbstverpflichtung der Betriebe und Produzenten eine große Bedeutung zu. Die Verpflichtung, bestmögliche Produkte in den Markt bzw. in die angeschlossenen Wirtschaftszweige zu bringen, sollte zu Gunsten der Verbraucher und im Eigeninteresse der Lieferanten geschehen, um weiterhin den hohen Qualitätsstandart in der deutschen Lebensmittelbranche aufrecht zu erhalten. Produkte aus Deutschland von (über)regionalen Produzenten, gut gekennzeichnet und zertifiziert, garantieren gute und geprüfte Lebensmittel, die die Sicherheit der Rückverfolgbarkeit liefern, wie es nur in wenigen Ländern der Fall ist. Im Zuge dessen wird auch der Strafrahmen bei Verstößen überprüft.
Beginnend beim Züchter, über die Futtermittelindustrie bis hin zum Einkaufskorb des Verbrauchers, über die komplette Wertschöpfungskette, wird durch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angestoßenen Initiativen, eine nie dagewesene Sicherheit und Transparenz geschaffen, die das Vertrauen der Bevölkerung in die deutschen Produkte wieder stärken soll. Eine einheitliche Futtermittelkontrolle wird dazu beitragen, dass die bisherigen Grauzonen innerhalb der Bundesländer durch ein länderübergreifendes Qualitätsmanagementsystem zur Verbesserung der deutschlandweiten Standards verschwinden. Um Lebensmittelverunreinigungen vorzubeugen, wird ein engmaschiges Netz zwischen Behörden und Organisationen geknüpft. Es werden jene Lebensmittel öffentlich gemacht, bei deren Herstellung Rechtsverstöße und Verunreinigungen durch die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung festgestellt wurden. Zu diesem Zweck wird zukünftig die Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de Verbraucher über unsichere Lebensmittel aufklären.
Wir brauchen Klarheit und Wahrheit über das, was auf den Teller kommt, und wir müssen wissen, was wir essen und woher es kommt.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB