Antwort 05.05.2010 von Ilse Aigner CSU
Sehr geehrter Herr Barthel,
Sehr geehrter Herr Barthel,
(...) friedlicher Protest und der Austausch von Meinungen gehören auch zu meinem Demokratieverständnis. Über das Vorgehen des Sicherheitspersonals liegen mir keine Erkenntnisse vor. (...)
(...) Das Kindergeld wird bei Empfängern von Arbeitslosengeld II als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Erhöhungsbetrag des Kindergeldes auf die laufenden Leistungen anzurechnen ist. (...)
Sehr geehrte Frau Hörner,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Zum Thema Genmais der Firma Monsanto habe ich in diesem Forum bereits mehrfach Stellung genommen. Daher möchte ich Sie gerne darauf verweisen.