sehr geehrte frau Latendorf sind sie für Erweitrung unesco Welterbe schwerin um Schloss Ludwigslust und Schloos Botmer und Schloss Güstrow und Weltdokomenterbe Werk Christa Wolf und gerhard hauptmann
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage hat (wie schon des Öfteren) mehrere Unterfragen:
Sind sie für Erweiterung des UNESCO Welterbe Schwerin um
A) Schloss Ludwigslust und (B) Schloss Bothmer und (C)Schloss Güstrow und (D) Weltdokumenterbe Werk Christa Wolf und Gerhard Hauptmann
Die Anerkennung von UNESCO Welterbe ist ein sehr aufwändiges und umfangreiches Verfahren. Schwerin ist ja nach einem langen Verfahren als Ensemble mit über 30 Objekten in die UNESCO Weltkulturerbe Liste aufgenommen worden (Kultur- und Schlossbaukunst im Europa des 19. Jahrhunderts). Die Einbeziehung von weiteren Standorten zu bestätigten Welterbestätten ist ebenfalls nicht ohne Schwierigkeiten machbar. Eine Mindestvoraussetzung ist, dass die vorgeschlagene Erweiterung zum bisherigen Kulturerbe inhaltlich und historisch passen muss. Bei den von Ihnen genannten Objekten wäre dies aus meiner Sicht ggf. bei Schloss Ludwigslust (A) der Fall und ich hätte mich über eine Einbeziehung sehr gefreut. Das Schloss war ebenfalls die Residenz des Mecklenburger Herzog und passt in die zeitliche Einordnung, es fehlt aber die räumliche Nähe zum Ensemble. Letzteres würde genau so auf das Schloss Güstrow (C) zutreffen, allerdings in einem anderen Zeitraum.
Das Schloss Bothmer (B) war nie Residenz oder Sitz des mecklenburgischen Herzogs. Es passt für mich daher nicht in den genannten Kontext. Gleiches gilt für das Dokumentenerbe von Christa Wolf und Gerhard Hauptmann (D).
Meine Einschätzung, dass aus meiner Sicht lediglich Ludwigslust in den Welterbe-Kontext des Schweriner Ensemble passen würde soll aber nicht heißen, dass ich die anderen Schlösser oder das Erbe Christa Wolf und Gerhard Hauptmann nicht würdig finde, aber Sie fragten nach der Einbeziehung.
Freundliche Grüße
Ina Latendorf