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Wie finden Sie zu die umstrittenen Honorarkürzungen für die ambulanten Psychotherapeut*innen? Können Sie auf Frau Warken einwirken, diesen Beschluss zu beanstanden? Vor der Entscheidung des Gerichtes?

Ina Latendorf
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Die Linke
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Frage von Helen A. •

Wie finden Sie zu die umstrittenen Honorarkürzungen für die ambulanten Psychotherapeut*innen? Können Sie auf Frau Warken einwirken, diesen Beschluss zu beanstanden? Vor der Entscheidung des Gerichtes?

Sehr geehrte Frau Latendorf,

Der Erweiterte Bewertungsausschusses hat eine Absenkung der Honorare der ambulant tätigen Psychothrapeut*innen um 4,5% beschlossen und dies als Kompromiss verkauft - der GKV Spitzenverband hatte eine Absenkung der meisten Leistungen um 10% gefordert. Dieser ungeheurliche Vorgang wird von der KBV in einem Rechtsstreit geklärt werden. Es sei denn, Frau Warken beanstandet den Beschluss bis zum 12.5.26. Sie hat sich gegenüber den Berufsveränden dazu noch nicht geäußert. https://aktionsbuendnis-psychotherapie.info/

Schauen Sie sich gerne die Grafiken und Argumente auf diesen Seiten an. Die Psychotherapeut*innenschaft wehrt sich dagegen und wird sich weiter gegen Verschlechterungen in der ambulanten Psychotherapie wehren, die die Behandler*innen und damit auch die Patientinnen treffen werden. Für die Bevölkerung sind diese Entscheidung und auch die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit nicht nachvollziehbar und verstärken das Misstrauen in Politik.

Ina Latendorf
Antwort von Die Linke

Sehr geehrte Frau A.,

der Bedarf an Psychotherapie ist in den letzten Jahren in Deutschland massiv gestiegen – eine verständliche Folge der multiplen Krisen und Kriege, aber auch der immer stärkeren Belastungen in der Arbeitswelt und auf den Bildungswegen. Dass die gesetzlichen Krankenkassen nun ausgerechnet auf dem Rücken derer sparen wollen, die dringend Hilfe benötigen, ist fatal. Laut OECD hat sich der Anteil der Menschen mit unbehandelten psychischen Problemen in Deutschland seit 2021 von vier auf zehn Prozent mehr als verdoppelt.

Die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % ab April 2026 bedeutet eine kritische Verschlechterung der Versorgung. Dadurch werden Anreize geschaffen, freie Termine in Zukunft noch stärker an Privatversicherte oder Selbstzahler:innen zu vergeben. Diese Schritte hin zu einer verstärkten Zwei-Klassen-Medizin schaden all jenen, die es sich nicht leisten können, Therapiestunden privat zu finanzieren. Bereits jetzt warten Menschen in akuten Krisen monatelang auf einen Platz – Honorarkürzungen sind hier definitiv ein Schritt in die völlig verkehrte Richtung.

Meine Fraktion und ich solidarisieren uns mit dem Protest der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass diese Kürzungen zurückgenommen werden. So habe ich persönlich mit weiteren Kolleg:innen an der Kundgebung am 26. März in Berlin teilgenommen und bin mit vielen Psychotherapeut:innen ins Gespräch gekommen. Da die Entscheidung innerhalb der Selbstverwaltung gefallen ist, sind unsere direkten parlamentarischen Mittel als Fraktion zwar formal begrenzt, doch wir schöpfen alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus. Ich habe bereits zwei schriftliche Fragen an die Bundesregierung gestellt, zudem wurde auf meine Initiative hin ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss für den 22. April angestoßen. Dieses soll den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses nachvollziehbar machen, wie diese Entscheidung zustande kam. Darüber hinaus diskutieren wir aktuell die Beantragung einer Aktuellen Stunde im Bundestag, um das Thema auch im Plenum mit der nötigen Dringlichkeit zu debattieren.

Bezüglich der rechtlichen Handhabe erreichen uns viele Nachfragen zum Paragrafen 87 Abs. 6 Satz 1 bis 4 SGB V. Demnach kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Beschluss des Bewertungsausschusses zwar beanstanden, allerdings verfügt das Ministerium über keine Fachaufsicht, sondern lediglich über die sogenannte Rechtsaufsicht. Diese wird nur dann tätig, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Beschluss gegen geltendes Recht verstoßen hat. Wir nutzen derweil alle politischen Instrumente, um das BMG an seine Verantwortung zu erinnern. Außerdem hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits angekündigt, eine Klage gegen den Beschluss einzureichen.

Wir haben die starke Hoffnung, dass der wachsende öffentliche Druck hilft, diese Entscheidung doch noch zu korrigieren. Die Linke fordert weiterhin eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit Kassensitzen, eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen sowie eine faire Finanzierung der Weiterbildung. Unser Ziel bleibt, dass diejenigen einen Termin bekommen, die ihn am dringendsten brauchen – völlig unabhängig von ihrem Geldbeutel oder Versicherungsstatus.

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