Frage an Inge Gräßle bezüglich Wirtschaft

Dr. Inge Gräßle
Inge Gräßle
CDU
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Frage von Robert R. •

Frage an Inge Gräßle von Robert R. bezüglich Wirtschaft

Hallo und guten Tag,

als Vater von zweiTeenagern, wurde ich plötzlich mit der Diskussion um das Urheberrecht Art. 11 und Art. 13 konfrontiert. Zugegeben, bis dahin hatte ich mich dafür gar nicht interessiert und es wäre definitiv an mir vorbeigelaufen.

Der Vorwurf meiner Kinder, ich hätte keine Ahnung von Internet hat mich entrüstet, in meiner IT-Zeit in den 90ern hab ich schließlich das Internet gebaut!!!

Aber ich hab mir mal zuerst heimlich und inzwischen offen angeschaut und zugegeben die heutige Situation ist ein Problem und muß geändert werden, Aber bitte nicht so!!

Insbesondere stört mich die arrogante Art, sowas durchzusetzen, ohne Blick und Gefühl auf das "Volk".

Die für die EU handelnden Personen stehen grundsätzlich im Verdacht, Lobbisten und damit in gewisser Weise auch Korrupt zu sein. - Korrupt soll hier keine strafrechtliche Handlungsweise beschreiben sondern eher eine legale, wenn auch höchst unredliche Form von Handlungen.

Mit der Art und Weise, wie handelnde Personen in der EU die Änderung des Urheberrechts durchpauken wollen, bestätigen diese Leute den o.g. Einduck.

Jetzt meine Frage, sind Sie gewillt die noch ausstehenden Abstimmungen zum Urheberrecht Art. 11 und 13 abzulehnen? Und sollten sie zustimmen wollen, dann die Frage, woher haben Sie die Informationen, eine solche Entscheidung treffen zu können?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viele Grüsse aus Leinfelden-Echterdingen
R. R.

Dr. Inge Gräßle
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de zur Reform des Urheberrechtes im Internet.

Ich habe für die Reform der Urheberrechtsrichtlinie gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass wir diese brauchen, damit es eine breite Meinungsvielfalt mit freier Presse und kritischen Medien auch im Internet gibt. Ich bin für ein freies und faires Netz ohne Zensur und deshalb unterstütze ich die Urheberinnen und Urheber im Internet.

Die Informationen, die zu meiner Entscheidung geführt haben, kommen aus unterschiedlichen Quellen. Ich war in Kontakt mit Verlegern, Netzaktivisten, Journalisten und Verbänden und habe unzählige Zuschriften und Anrufe erhalten. Auch meinen Kollegen aus der Fraktion, die sich jahrelang mit dem Thema beschäftigt haben, habe ich Fragen zur Richtlinie gestellt und innerhalb der Fraktion haben wir mehrmals in Sitzungen darüber diskutiert.

Im Europäischen Parlament stehen wir für transparente Gesetzgebung. Die europäischen Gesetzgeber (Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission) haben über viele Jahre mit verschiedensten Interessenvertretern diskutiert und begründete Kompromisse geschlossen. Alle Parteien mussten dabei Kompromisse eingehen und sich arrangieren. So funktioniert die Europäische Gesetzgebung.

Sobald der Rat die Richtlinie formal verabschiedet hat, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit die Urheberrechtsrichtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat hinsichtlich des Ziels verbindlich, überlässt den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel, um den nationalen Regierungen gewisse Spielräume zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Inge Gräßle

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