Frage an Ingrid Arndt-Brauer bezüglich Gesundheit

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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Frank S. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Frank S. bezüglich Gesundheit

sehr geehrte frau arndt - bauer,

der schritt diamorphin als medikament zuzulassen war zusammen mit den modellprojekten ein schritt in die richtige richtung - leider aber nur ein schritt.wann ist damit zu rechnen dies programm flächendeckend - zb. über chipkarte bei den lokalen gesundheitsämtern einzuführen um die teilnehmer von der stadtgebundenen fußfessel zu befreien? reisefreiheit gehört zu unseren grundrechten!
b) wann ist mit einer änderung der überzogenen zugangsberechtigung zu rechnen?
c) sollte die staatengemeinschaft wirklich an einer lösung interessiert sein bleibt nur die flächendeckende einführung mit niederschwelligen einstiegsmöglichkeiten.die usa haben während der prohibition erlebt wer die profiteure der illegalisierung sind,oder ist ihnen wohl dabei das illegale organisationen jeglicher couleur an der - gescheiterten - praxis profitieren?
d) als ich in den 1970ern die freigabe von heroin und anderen drogen forderte + die substitionsbehandlung mit methadon, hielt man mich für einen spinner - mein argument das dies unweigerlich irgendwann so kommen würde wenn die kassen leer seien wurde müde belächelt,ließ sich damals doch prima geld mit den drogen scheffeln: über den verkauf +die therapien.letztere führten bei vielen zu hospitalismus + die law amd order politik zu immer mehr toten.trotzdem gab mir die geschichte leider teilweise recht.
e) gebietet die ethik und der gesunde menschenverstand seit 80jahren der repression - ich beziehe die 20jahre mit ein -das scheitern der drogenpolitik bis heute einzugestehen + einen neuen weg einzuschlagen -endlich!
f) die zahl der heroinabhängigen wird durch niederschwellige einstiegsmöglichkeiten nicht ansteigen -die dunkelziffer wird verifiziert das ist alles.
g) auch politiker sind menschen die an ihrem job hängen nur darf dies kein kriterium sein in diesem sachgebiet - mit einer undankbaren klientel - endlich tätig zu werden.

mit freundlichen grüßen,

f. s.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage. Nach Abschluss der Arzneimittelstudie „Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger – eine multizentrische, randomisierte, kontrollierte Therapiestudie“ sowie weiterer Spezialstudien zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung musste eine Entscheidung getroffen werden, ob die Diamorphinbehandlung in Deutschland als zusätzliche Option zur Behandlung schwerstkranker Opiatabhängiger eingeführt und in das Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung (GKV) integriert werden soll.

Die vorliegenden Studienergebnisse der Modellprojekte zur heroingestützten Behandlung in den Städten Köln, Frankfurt, Hamburg, Karlsruhe, Hannover, Bonn und München haben die SPD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Wahlperiode dazu bewogen, eine Behandlung mit Diamorphin für eine klar begrenzte Zielgruppe Opiatabhängiger zu ermöglichen, die zuvor ernsthafte Behandlungsversuche mit herkömmlichen Substitutionsmitteln unternommen haben, und hierbei strikte Regularien für Indikationsstellung und Durchführung der Behandlung vorzusehen. Damit können schwerstkranke Opiatabhängige, die bislang nicht erfolgreich behandelt werden konnten, künftig verstärkt therapeutisch erreicht werden. Zugleich werden die negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemildert.

Das Arzneimittel darf nur an Personen abgegeben werden, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Zudem muss bei den Patienten eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Opiatabhängigkeit mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen vorliegen. Es sind zudem strengste Regularien für die Indikationsstellung und die Durchführung der Behandlung durch Diamorphin vorgesehen. Die von Ihnen angesprochene Einschränkung der Reisefreiheit ist hinnehmbar, zumal die Betroffenen ohnehin in den ersten sechs Monaten einer obligatorischen medizinischen Betreuung unterliegen. Zudem ist es möglich eine Verschreibung für eine bis zu sieben Tage benötigte Menge an eine Patientin oder einen Patienten gemäß § 5 Abs. 8 der Betäubungs- mittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)(sog. Take home), auszuhändigen.

Über die beschlossenen Regelungen hinaus halte ich gegenwärtig keine Änderungen bei den Zugangsmodalitäten für notwendig. Wir sollten die Gesetzesänderung wirken lassen und nachfolgend evaluieren, ob ggf. weitere Änderungen nötig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer