Frage an Ingrid Arndt-Brauer bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Thorsten H. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Thorsten H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Meines Erachtens nach wurde durch das Instrument der Zeitarbeit lediglich Lohndumping voran getrieben. Das Argument das Arbeitsplätze geschaffen wurden kann ich nicht gelten lassen, da man von dem Gehalt, welches man in diesem Sektror bekommt, nicht leben kann. Stundenlöhne von 7,- bis 9,- EUR sind ja an der Tagesordnung. Bei 160 Arbeitsstunden je Monat entspricht das einem Gehalt von Brutto 1120,00 bis 1440,00 EURO (Netto 886,20 bzw. 1141,56).
Und das schlimmste ist, man hat ja nicht einmal eine Wahl ob man zu diesen Konditionen bereit ist arbeiten zu gehen. Die Agentur für Arbeit drängt einen ja in die Zeitarbeit indem sie die Daumenschrauben immer fester ziehen.

Zeitarbeit fördert Lohndumping. Warum gesteht sich die Politik keinen Fehler ein und schafft dieses Instrument wieder ab und ändert im Gegenzug den Kündigungsschutz ? Oder führt wenigstens einen Mindestlohn von 13,00 EUR für alle ein, die eine abgeschlossene Ausbildung haben ?

Ist es nicht an der Zeit diesen Fehltritt der Arbeitsmarktreformen zu korrigieren ?

Mit freundlichem Gruß
Thorsten Höpper

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Höpper,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail bezüglich des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Thema Leiharbeit, auf die ich Ihnen gerne antworte. Leiharbeit ist grundsätzlich sinnvoll, da sie Unternehmen eine unkomplizierte Möglichkeit bietet, Auftragsspitzen zu bewältigen. Leiharbeit erfordert aber einen stärkeren gesetzlichen Schutz der Leiharbeitnehmer. Betriebe nutzen Leiharbeit offensichtlich nicht mehr vorrangig, um kurzfristigen Personalbedarf abzudecken, sondern vermehrt auch, um neue Arbeitskräfte zu erproben oder um Stammbelegschaften durch flexible Randbelegschaften zu ergänzen oder teilweise gar zu ersetzen.

In zähen Verhandlungen mit der Bundesregierung konnte die SPD einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche erreichen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Situation der Leiharbeiternehmer/innen zu verbessern. Allerdings reicht ein Mindestlohn alleine nicht aus, um die Missstände zu beheben. Deshalb stellt die SPD-Fraktion weitere Forderungen an ein entsprechendes Gesetz, die sich im einschlägigen Antrag „Missbrauch in der Leiharbeit verhindern“ (Bundestags-Drs. 17/4189) sowie im parallel zum Gesetzentwurf der Regierung eingebrachten Entschließungsantrag finden:

- Equal Pay + Equal Treatment ab dem ersten Tag
- Reale Mitbestimmung der Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit
- Konzernleihe einschränken
- Wiedereinführung des Sychronisationsverbots
- Begrenzung des Leiharbeitereinsatzes auf maximal ein Jahr
- Beachtung der Leiharbeiter bei Schwellenwerten bezüglich Mitbestimmung

Aus diesem Grund haben wir dem Regierungsentwurf im Frühjahr dieses Jahres nicht zugestimmt. Wir wollen echte Lösungen für die Leiharbeit, keine Kosmetik. Unser Ziel ist es, dass Leiharbeit auch weiterhin als flexibles Arbeitsmarktinstrument für einen vorübergehenden Personalbedarf genutzt wird, aber unter fairen und angemessenen Bedingungen für die Beschäftigten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer, MdB