Frage an Ingrid Arndt-Brauer bezüglich Gesundheit

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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Uwe W. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Uwe W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

ich habe im Internet folgendes gelesen:

"Gesundheit als Lotteriegewinn"

Vincenzo Rosso 27.03.2008, Heise Online
"Neue Wege" im US-Bundesstaat Oregon
Wenn Gewerkschafter und Linke hierzulande gegen Sozialabbau und Kürzungen im Gesundheitswesen protestieren, ist oft davon die Rede, dass die medizinische Versorgung angesichts der neoliberalen Politik immer mehr zu einem "Glücksspiel" wird. Die Wenigsten dürften das allerdings so wörtlich gemeint haben, wie es jetzt im US-Bundesstaat Oregon praktiziert wird. Dort sollen in den kommenden Monaten 24.000 Krankenversicherungen unter Bedürftigen verlost werden. Bisher haben sich mehr als 91.000 Menschen in die entsprechenden Listen eingetragen."
Meine Frage hierzu:
Ist dieses im Rahmen der Gesundheitsreform und den Forderungen im Gesundheitswesen tätigen Gruppen, diese Entwicklung auch bei uns möglich oder geplant?

Auf Ihre Antwort hoffend
mit freundlichen Grüßen
Uwe Winter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Winter,

vielen Dank für Ihre E-mail. Verhältnisse wie sie von Ihnen aus dem Bundesstaat Oregon beschrieben werden sind in Deutschland völlig unmöglich. Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2006 konnte die SPD ihre Forderung nach einer Versicherungspflicht für alle durchsetzen. Damit besteht ab dem 1.1.2009 zum ersten Mal in der deutschen Sozialgeschichte für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Bezahlbarkeit der Krankenversicherung ist dabei sichergestellt.

Ab dem 1.1.2009 müssen alle Bürgerinnen und Bürger einen Krankenversicherungsschutz für ambulante und stationäre Versorgung abschließen. Für Versicherte, die dem GKV-System (Gesetzliche Krankenkassen) zuzuordnen sind, galt dies bereits ab dem 1.4.2007. Für Versicherte die nicht GKV-pflichtig oder in einer GKV freiwillig versichert und auch nicht anderweitig krankenversichert sind (z.B. freie Heilsfürsorge) gilt diese Regelung ab dem 1.1.2009. Die Privatkassen müssen diesen Versicherten ohne Risikozuschläge einen bezahlbaren Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang den GKVén entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt.-Brauer