Frage an Ingrid Arndt-Brauer bezüglich Gesundheit

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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Heike H. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Heike H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

wie bekommt man die "Sonnenschutzmittel" für Mondscheinkinder, die für diese Menschen lebensnotwendig sind, wie z.B. für einen Diabetiker das Insulin, in den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen ?

Ich habe gehört das das aufgrund der geringen Fallzahlen ( in Deutschland gibt es nur 50 Patienten) nicht möglich ist. Warum ist das nicht möglich ? Ist unser System nicht flexibel genug um solche seltenen Erkrankungen aufzunehmen ? Man darf nicht sagen es gibt zu wenige davon, weil es "gut " so ist, das nicht sehr viele Menschen diese Krankheit haben. Aber darf man sie deshalb so in Stich lassen ? Muß ich einen Antrag stellen und wenn wo und wie. Bitte helfen Sie mir.

Gruß Heike Harrison

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Harrison,

vielen Dank für Ihre Frage.

Auf Grund der - wie von Ihnen bereits angesprochenen sehr geringen Fallzahlen - wird es auch zukünftig nicht zu einer generellen Hilfsmittellösung kommen können - sprich das Sonnenschutzmittel in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden. UV-Schutzcremes sind auf jeden Fall Gebrauchsgegenstände, die in den Eigenverantwortungsbereich der Benutzer fallen (zumindest aus Hilfsmittelsicht) und daher von den Kassen grundsätzlich nicht übernommen werden können. Gebrauchsgegenstände werden grundsätzlich selbst dann nicht zu Hilfsmitteln, wenn sie an die auszugleichende Behinderung angepasst werden.

Anders verhält es sich mitunter bei UV Licht-undurchlässiger Bekleidung, für Versicherte ist § 33 SGB V als individuelle Leistungsgrundlage maßgeblich. Wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass nur durch z.B. entsprechende Schutzkleidung (in der Regel UV-Licht-undurchlässige Kleidung) die Entstehung von Tumoren verhindert werden kann, könnte man argumentieren, dass der Anteil der Krankenbehandlung beim Einsatz dieser Produkte überwiegt.

Bei dem tragischen und sehr seltenen Krankheitsbild "Mondscheinkrankheit" kann man sicherlich kassenseitig im Sinne einer Einzelfallentscheidung helfen. Ich empfehle Ihnen daher, den direkten Kontakt zu ihrer Kasse zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ingrid Arndt-Brauer