Bürokratieabbau bei Antrag auf Bundesmittel
Eine Gedenkstätte erinnert an sowjetische Gefangene und Zwangsarbeiter. Sie sei vorbildlich und habe bundesweite Bedeutung. Die Gemeinde könne mit Fug und Recht Bundesmittel beantragen.
Die Anträge sind bei der Bundesbehörde sind in siebenfacher Ausfertigung, also sieben Kopien auf Papier, einzureichen. Jede Seite des Packens Papier muss gestempelt und handschriftlich signiert werden.
Diese Form der Technologie-Offenheit ist natürlich einerseits sehr vorbildlich, aber Angebote und Rechnungen sind später elektronisch an die Gemeinde zu übermitteln.
Welche Möglichkeiten schöpfen Sie als Vertreter:in des Volkes im Bundestag aus, um den Wunsch nach modernerer Technologie bei den Bundesbehörden umzusetzen? Welche Mittel könnte das zuständige Ministerium einsetzen?
Sehr geehrter Herr S.
da nicht eindeutig war, um welche Gedenkstätte es geht, mussten wir uns zunächst schlau machen. Das möglicherweise gemeinte Programm, bei dem man tatsächlich Antragsunterlagen in 8-facher Ausführung anfertigen musste, ist in zwei anderen Programmen aufgegangen, bei dem die Antragsstellung deutlich papierärmer erfolgt – hier gibt es also eine gute Nachricht.
Für die von Ihnen angesprochene Situation könnte das Henri-Goldstein-Haus in Quickborn in Frage kommen. Dieses wurde durch das Denkmalschutzsonderprogramm 2024 gefördert, ein Bundesprogramm zur Förderung bedeutsamer Kultureinrichtungen im Land. Das Henri-Goldstein-Haus in Quickborn ist ein ehemaliges Kriegsgefangenenlager, in dem auch sowjetische Kriegsgefangene interniert waren und das derzeit als Gedenkstätte hergerichtet wird.
Für das Objekt war ein erster Antrag für das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ (NwK) 2023 eingereicht worden, eine Förderung konnte jedoch nicht zugesagt werden. Stattdessen wurden eine Überarbeitung und Neuvorlage für 2024 angeregt. Tatsächlich waren für Erstanträge beim Denkmalpflegeprogramm NwK die Antragsunterlagen in 8-facher Ausführung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einzureichen. Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) war geplant, den NwK-Antrag zu digitalisieren. Da das Denkmalpflegeprogramm NwK seit 2024 jedoch durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm sowie das Programm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) abgelöst wurde, wurde die Digitalisierung des ursprünglichen Programms nicht weiterverfolgt.
Diese beiden bestehenden Programme kommen bereits mit sehr viel weniger Papierkram aus oder bestehen digital: Das INK verlangt nur einen Antrag in einfacher Ausfertigung. In den Denkmalschutz-Sonderprogrammen läuft die Antragstellung über die zuständigen Denkmalbehörden der Länder. Dort erfolgt die Antragstellung in der Regel in einfacher Papierausführung oder digital. Genaue Vorschriften macht der Bund den Ländern dabei nicht. Die Vorlage der geprüften Anträge durch die Landesdenkmalbehörden an den Bund erfolgt ausschließlich digital.
Die bestehenden Denkmalförderprogramme wurden also bereits mit dem Ziel weiterentwickelt, dass sie einfache, unbürokratische und „papierarme“ Verfahren sind. Auch an anderen Stellen setze ich mich aktiv für eine Vereinfachung der Verfahren und einen Abbau von Bürokratisierung ein, wie aktuell mit dem Bürokratieentlastungsgesetz.
Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle