Ich wohne in einem Mobilheimpark in Ostholstein. Die Zuwegung zu meinem Mobilheim geht über den Campingplatz. Während der Saison ist die Zufahrt nur sehr eingeschränkt möglich. Ist das erlaubt?

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Frage von Vera K. •

Ich wohne in einem Mobilheimpark in Ostholstein. Die Zuwegung zu meinem Mobilheim geht über den Campingplatz. Während der Saison ist die Zufahrt nur sehr eingeschränkt möglich. Ist das erlaubt?

Sehr geehrte Frau Nestle,
Die Zuwegung zu meinem Mobilheim geht über den Campingplatz. Eine Genehmigung zum Erstwohnsitz hat der Platzbetreiber für den Mobilheimpark bekommen. In der Saison darf ich und die anderen Anwohner von 13.00-15.00 Uhr und Abends ab 22.00 Uhr den Platz nicht mehr mit dem Auto befahren. Für manche von uns ist der Weg vom Parkplatz bis zu unserem Mobilheim ca 1km fussweg. Für mich und alle körperlich eingeschränkte Menschen ist das nicht machbar. Eine andere Zufahrt wäre möglich. Gibt es rechtliche Möglichkeiten um den Platzbetreiber zur Einrichtung einer uneingeschränkten Autozufahrt aufzufordern?
Einkäufe sowie Kino- Theaterbesuche...sind für uns in der Saison kaum möglich, da immer auf die Einfahrtzeit geachtet werden muss.
Freundliche Grüße

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Sehr geehrte Frau K.,

auf dem Campingplatz kann der Platzbetreiber gemäß seinem Hausrecht solche Regelungen erlassen. Er ist der Eigentümer und kann die Zufahrtsvorschriften, wie Sie sie schildern, durchsetzen. Dafür müssen diese aber im Vertrag geregelt sein. Sehen Sie hier also noch in den Vertragsdetails nach – wenn die Regelung so nicht enthalten ist, haben Sie bereits etwas in der Hand. Für Notfallsituationen (Rettungswagen, Feuerwehr) muss jedoch jederzeit einer Zufahrt gewährleistet sein.

Wenn bei Ihnen vor Ort die Zufahrt mit einer Schranke o.ä. geregelt wird, können Sie hier u.U. für die Bewohner mit Erstwohnsitz Zufahrtskarten erfragen, die für Ihre Situation dauerhaft das Passieren ermöglichen, ansonsten kann die Schranke oder Zufahrt aber während der genannten Zeiträume geschlossen bleiben. Die Intention des Betreibers liegt ja bei den Zeiten zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr vermutlich im Einhalten von Ruhezeiten für den Campingplatz, wovon die Gäste profitieren sollen.

Ist die Zufahrtsregelung in den Vertragsdetails enthalten, führt in diesem Fall kein Weg an einem einvernehmlichen Gespräch mit dem Campingplatzbetreiber vorbei. Ich wünsche Ihnen, dass Sie hier zu einer hilfreichen Lösung kommen können.

Mit besten Grüßen

Ingrid Nestle

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