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Wie wollen Sie unter den geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes die ambulante psychotherapeutische Versorgung in unserem Wahlkreis langfristig sicherstellen?

Isabel Mackensen-Geis
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Frage von Dr. med. Felix W. •

Wie wollen Sie unter den geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes die ambulante psychotherapeutische Versorgung in unserem Wahlkreis langfristig sicherstellen?

Ich bin Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie und führe eine psychotherapeutische Praxis mit einem halben Kassensitz in 67280 Quirnheim. Von den geplanten Maßnahmen bin ich genauso betroffen wie meine psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen.

Bereits heute beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in meiner Praxis 9–12 Monate. Meine Warteliste umfasst über 70 Patientinnen und Patienten und ist deshalb geschlossen. Um die Versorgung sicherzustellen, arbeite ich in den meisten Quartalen mit etwa 150 % meines Budgets.

Die geplante Deckelung der extrabudgetären Vergütung würde mich zwingen, weniger Patientinnen und Patienten zu behandeln. Gleichzeitig sollen die Zuschläge für Kurzzeittherapien gestrichen werden, obwohl diese den erhöhten Aufwand einer schnellen Aufnahme in akuten Krisen ausgleichen sollen.

Ich bitte Sie, diese Maßnahmen zu überdenken. Sie würden die ohnehin angespannte psychotherapeutische Versorgung weiter verschlechtern und die Wartezeit verlängern.

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