Portrait von Jakob Blankenburg
Antwort von Jakob Blankenburg
SPD
• 20.12.2022

Ihre Frage, auf welches Referenzjahr sich die Entlastung bezieht, lässt sich nicht ganz eindeutig beantworten, da der durch die Energieversorgungsunternehmen prognostizierte Jahresverbrauch vom September 2022, auf der die Berechnung der Entlastung basiert, unterschiedliche Zeiträume umfassen kann. Er kann auch den Vorjahresverbrauch d.h. das Jahr 2021 oder Teilabschnitte des Jahres einbeziehen.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Jakob Blankenburg
Jakob Blankenburg
SPD
E-Mail-Adresse