Wie kann ich Punkt 12 des faq Strompreisbremse für Nachtspeicheröfen verstehen?

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Jamila Anna Schäfer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Susanne D. •

Wie kann ich Punkt 12 des faq Strompreisbremse für Nachtspeicheröfen verstehen?

Sehr geehrte Frau Schäfer,
Sie beantworteteten die Frage nach einer Strombremse für Nachtstromheizungen mit dem Verweis auf den faq-Katalog zum Thema Strompreisbremse. Dort steht: Wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24
Uhr ein teurer Tarif, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der
Tagtarif zu 18/24, egal wie viel in diesen Zeitfenstern verbraucht wurde. Weiter: Wenn jede Stunde
ein anderer Preis gilt, geht jeder dieser Preise mit 1/24 in die Berechnung ein, egal wie viel
in dieser Stunde verbraucht wurde. Gilt in jeder Stunde des Monats April ein anderer Preis,
geht jeder dieser Preise mit 1/24*1/30 in den Durchschnittspreis ein, usw.. Können Sie das evtl. an einem Beispiel erklären.

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Antwort von
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Bei den Nachtspeichertarifen wird der Durchschnitt der verschiedenen Preise, die es während eines Monats gibt, herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen.
Dazu zwei Beispiele (Berechnung des Durchschnitts eines Tages):

Beispiel 1: 
Von 0 – 6 Uhr kostet der Strom 35 Cent und von 6 – 24 Uhr 70 Cent. Das bedeutet, dass 6 von 24 Stunden der günstigere Preis von 35 Cent gilt. Die restlichen 18 Stunden gibt es dann den höheren Preis von 70 Cent.
Der Durchschnitt wird nun folgendermaßen berechnet: 35 Cent * 6/24 + 70 Cent * 18/24 = 8,75 Cent + 52,5 Cent = 61,25 Cent

Beispiel 2:
Jede Stunde gilt ein anderer Preis: 0 – 1 Uhr: 33 Cent, 1 – 2 Uhr: 35 Cent, 2 – 3 Uhr: 36 Cent, …
Da jeder Preis nur für eine Stunde gilt, geht der Preis auch nur zu 1/24 mit in die Durchschnittsberechnung ein.
33 Cent * 1/24 + 35 Cent * 1/24 + 36 Cent * 1/24 + …

Die durchschnittlichen Tagespreise werden dann weiter zu einem Monatsdurchschnitt verrechnet, indem alle Tagesdurchschnitte addiert werden und anschließend durch die Anzahl der Tage im Monat geteilt werden. Beispielsweise im Januar würde man die Summe aller Tagesdurchschnitte durch 31 teilen.

Dadurch, dass mit dieser Lösung alle Preise nur zeitlich gewichtet in die Rechnung mit einfließen und der Verbrauch zu den unterschiedlichen Zeitpunkten völlig irrelevant ist, erhöht sich die Entlastung für Bürger*innen mit einem zeitvariablen Tarif.

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