Was tun Sie gegen den Änderungsantrag des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und wie verhindern Sie die Abschaffung der Paragrafen 87, div. Sätze, SGB V bzw. das drohende psychoth. Praxissterben?
Ich bin verzweifelt. Alle geplanten Kürzungen schrägen meine berufliche Existenz und mein Dasein in meiner Praxis, für das ich mich seit 2003 stetig weiter qualifiziert habe und im speziellen für die Approbation und die Aufnahme eines hälftigen Versorgungssitzes und Praxisgründung zw. 2016 bis 2022 verschuldet habe. Es war für mich unter den alten Gegebenheiten, also vor Mitte März diesen Jahres und dem ersten Hieb der GKV gerade so möglich keine roten Zahlen zu schreiben, mit den geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes der Regierung ist die Praxis zum Abschuß freigegeben. Sie wird sich nicht mehr tragen können und ich alleine werde keine 35 bis 40 Pat. pro Woche mehr behandeln. Bitte verhindern Sie das! Ich gehe davon aus, dass Ihnen alle Hintergründe und Zahlen bekannt sind, ansonsten stehe ich Ihnen oder meine Informationsquellen zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie Ihre persönliche Situation so offen schildern.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten große Verunsicherung und Sorgen auslösen.
Psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Bereits heute warten viele Menschen über einen langen Zeitraum auf einen Therapieplatz. Deshalb müssen mögliche Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen auf die Versorgung, die wirtschaftliche Situation der Praxen und die Verfügbarkeit von Therapieplätzen sorgfältig geprüft werden.
Als SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag halten wir eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich für notwendig. Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist angespannt, sodass Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze erforderlich sind. Gleichzeitig darf eine Reform jedoch nicht dazu führen, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen verschlechtert oder bestehende Engpässe weiter verschärft werden. Hier braucht es vielmehr endlich Verbesserungen!
Die von Ihnen angesprochenen Änderungen, insbesondere die Auswirkungen auf die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, werden derzeit intensiv diskutiert. Hinweise aus der Praxis wie Ihre sind dabei von großer Bedeutung. Sie machen deutlich, welche konkreten Folgen gesetzliche Änderungen vor Ort haben können.
Die Entscheidung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz trifft der Bundesgesetzgeber. Als Landtagsabgeordneter habe ich keinen unmittelbaren Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren. Ich kann ihre Hinweise allerdings weitergeben und mich für diesen wichtigen Bereich der Gesundheitsversorgung auf allen Ebenen, auch öffentlich, einsetzen. Das tue ich.
Ich danke Ihnen für Ihren langjährigen Einsatz in der psychotherapeutischen Versorgung und wünsche Ihnen alles Gute. Für ein persönliches Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Henner Putzier
