Frage an Jan Korte von Nezva Fgrvaubss bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Korte,
durch den Algorithmus des RKI-Inzidenzwertes der Neuinfektionen mit der Normierung auf 100-Tausend Einwohnern erfahren Landkreise und kreisfreie Städte eine extreme Ungleichbehandlung.
Fakt ist, daß bei Gemeinden mit z.B. 1000 Einwohnern wird der Inzidenzwert der Neuinfektionen um das 100-fache überhöht; bei einer Großstadt wie Berlin um das 36-Fache verkleinert!
Dieser Faktor erechnet sich - laut Berechnung des Inzidenzwertes - aus dem Verhältnis von Einwohnerzahl zu 100000 Einwohnern.
Damit werden nicht einzelne Bürger, sondern ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert! Dies ist besonders bei der Einschränkung des Grundrechtes der Freizügigkeit der Fall!
Auf Wunsch kann ich Ihnen dutzende Landkreise nachweisen, bei denen in diskriminierender Weise Bürgern das Grundrecht auf Freizügigkeit über den Inzidenzwert 200 eingeschränkt wird, obwohl keine dazu zwingende Infektionslage existiert!
Könnten Sie sich gegen diesen diskriminierenden Gebrauch dieses RKI-Inzidenzwertes einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Armin Steinhoff
Literatur: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/coronavirus-sieben-tage-inzidenz-berechnen-1.4909107