Frage an Jan Korte bezüglich Recht

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Jan Korte
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Frage von Holger S. •

Frage an Jan Korte von Holger S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Korte,

auch wenn man grundsätzlich Ihre Positionen in der Innenpolitik teilen kann, möchte ich Sie auf einen Widerspruch in Ihrer Argumentation aufmerksam machen.

Ihre Argumentation zu den jüngst eingeführten biometrischen Merkmalen im Reisepass geht so: Weil bisher noch kein terroristischer Anschlag verübt wurde, der durch gefälschte Reisepässe erleichtert wurde, braucht man auch nicht die Manipulationssicherheit der Reisepässe zu verbessern.

Ihre Argumentation zu den elektronischen Wahlcomputern geht so: Es sind zwar noch keine Fälle nachgewiesen geworden, in denen Wahlcomputer manipuliert wurden, aber so weit soll es ja erst gar nicht kommen.

Finden Sie nicht, dass diese beiden Argumentationsweisen etwas widersprüchlich sind? Insbesondere wenn man bedenkt, welch folgenschwere Auswirkungen es haben kann, erst ein paar Menschenleben in Gefahr zu bringen, quasi als Test ob Reisepässe denn wirklich sicher sind oder nicht.

Freundliche Grüße, Holger Schmidt

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich lehne die Verwendung von biometrischen Merkmalen in Ausweisdokumenten ab, weil dadurch ein sicheres Dokument unsicherer gemacht wird. Tatsächlich zählen die deutschen Ausweisdokumente international zu Spitzenprodukten. Durch die Speicherung von biometrischen Merkmalen entstehen neue Sicherheitslücken, die unter anderem in der Verwendung der unsicheren RFID-Funktechnik begründet sind. Diese Auffassung haben bei einer Anhörung des Innenausschusses fast alle Experten geteilt. Selbst BKA-Präsident Jörg Ziercke zeigte bei dieser Anhörung, dass er seinen biometrischen Reisepass ein eine Alufolie einwickelt, um eventuellen Missbrauch der Daten zu verhindern. Diplomatenpässe werden aus Sicherheitsgründen weiterhin ohne RFID-Chip mit biometrischen Merkmalen hergestellt. Darüber hinaus ist die Verwendung der Fingerabdrücke auch aus bürgerrechtlicher Sicht problematisch, weil hier ein Eingriff in die Grundrechte stattfindet, der mit der Terrorismusbekämpfung begründet wird. Weil das Dokument aber unsicherer wird und zugleich ein Nutzen für den Kampf gegen den Terror nicht nachgewiesen werden kann, wenden wir uns gegen den e-Pass.

Bei den Wahlcomputern sieht der Fall anders aus. Zu Beginn der Debatte war kein Missbrauchsfall bekannt. Jedoch hatte der Chaos-Computer-Club nachgewiesen, dass die Manipulation der Wahlcomputer mit einfachsten Mitteln möglich ist und die Daten nicht ordentlich abgeschirmt werden, also auch außerhalb der Wahllokale ausgelesen werden können. Später wurden Missbrauchsfälle in den Niederlanden bekannt, wo baugleiche Wahlcomputer verwendet wurden, wie es hier der Fall sein soll. Wir haben uns daher aus ganz konkreten Gründen gegen die Verwendung von Wahlcomputern ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jan Korte

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