Frage an Jan Korte bezüglich Recht

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Jan Korte
DIE LINKE
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Frage von Heidi L. •

Frage an Jan Korte von Heidi L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Korte,
mit großem Unwillen habe ich die Bestrebungen dersHerrn Schäuble registriert, die Verfassung dahingehend zu ändern, die Bundeswehr auch im Landesinneren einzusetzen. Der ins Feld geführte Kampf gegen "Terrorismus" könnte sich gegebenfalls gegen die eigenen Landsleute richten, falls die Volksseele mal überkocht. Hat er nicht schon mit "griechischen Zuständen" gedroht?
Wird die Linke genug Partner finden, um einer solchen Verfassungsänderung entgegen zu stehen?

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Sehr geehrte Frau Laber,

Vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Ihre Sorge, dass künftig, unter dem Vorwand der Abwehr eines Terroranschlags, Militäreinsätze bei Protesten z.B. gegen Großereignisse wie dem G8-Gipfel oder den Castor-Transporten gesetzlich legitimiert werden könnten, ist leider berechtigt.

Seit mehr als 15 Jahren versucht Bundesinnenminister Schäuble unermüdlich eine Grundgesetzänderung zur Legalisierung von Bundeswehreinsätzen im Inland zu erreichen. Dass solche Einsätze mit den Grundprinzipien der Verfassung nicht vereinbar sind, interessierte und interessiert den Verfassungsminister dabei nicht. Schon 1993 versuchte er Artikel 35 des Grundgesetzes zu ändern und dadurch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren legalisieren. Damals scheiterte sein Vorhaben am Widerstand der FDP. Heute ist hier die SPD gefragt, da die Opposition allein eine Grundgesetzänderung nicht verhindern könnte. In dieser Legislaturperiode rechnet Schäuble allerdings nicht mehr mit einer Grundgesetzänderung, seine Ankündigung das Thema aber nach der Bundestagswahl erneut einbringen zu wollen, müssen alle Demokraten jedoch sehr ernst nehmen. Und auch wenn Sozialdemokraten wie der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy, sich öffentlich gegen die Pläne aussprechen, so kann man in dieser Frage keineswegs zu 100 Prozent auf die SPD vertrauen. So war es ja auch die Schröder-Regierung, die mit dem Luftsicherheitsgesetz den Abschuss entführter Flugzeuge legalisieren wollte. Das Luftsicherheitsgesetz wurde schließlich vom Bundesverfassungsgericht nicht nur deswegen gekippt, weil es gegen das Verbot von Bundeswehreinsätzen im Inland verstieß, sondern auch weil es die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde verletzte.

Für DIE LINKE ist klar: Es darf keine weitere Militarisierung der Innenpolitik geben. Wir werden auch in der nächsten Legislaturperiode, gemeinsam mit einer kritischen Öffentlichkeit außerhalb des Parlaments, wachsam bleiben müssen und die demokratischen Rechte im Grundgesetz verteidigen. Beim Katastrophenschutz sind zivile Rettungsdienste gefragt und bei der Verbrechensbekämpfung die Polizei. Die Bundeswehr hat dabei eben so wenig verloren, wie am Hindukusch.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Korte

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