Lieber Herr Korte, mit Blick auf das Wahlrecht kündigen Sie auf Twitter an, dass Sie gegen das Gesetz klagen werden. Welche Klageart/welches Verfahren werden Sie anstrengen?

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Frage von Konstantin W. •

Lieber Herr Korte, mit Blick auf das Wahlrecht kündigen Sie auf Twitter an, dass Sie gegen das Gesetz klagen werden. Welche Klageart/welches Verfahren werden Sie anstrengen?

Lieber Herr Korte,

ich beziehe mich auf folgenden Tweet: https://twitter.com/jankortemdb/status/1666851316184883200?s=20

Mich würde echt interessieren, welche Klageart/welches Verfahren Sie anstrengen.

Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung der Frage!

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Sehr geehrter Herr W.,

 

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Wie Sie vermutlich wissen gibt es mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die undemokratische Wahlrechtsreform 2023 der Ampel. Leider fehlt der Fraktion DIE LINKE im Bundestag für eine abstrakte Normenkontrolle das dafür erforderliche ¼ Quorum. Politisch sinnvoll, allerdings aufgrund der ideologischen Verbohrtheit der Union leider maximal unwahrscheinlich, wäre daher eine gemeinsame abstrakte Normenkontrolle der LINKEN mit der Fraktion CDU/CSU, die ihrerseits das Quorum für eine Abstrakte Normenkontrolle erfüllt und vermutlich alleine klagen wird. Die Partei DIE LINKE hat ihrerseits bereits angekündigt, gegen die Wahlrechtsänderung ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Wir als Bundestagstagfraktion haben uns dafür entschieden, ebenfalls ein Organstreitverfahren einzuleiten. Daneben wird es individuelle Verfassungsbeschwerden von einzelnen Abgeordneten unserer Fraktion sowie einzelnen Wählerinnen und Wählern gegen die Wahlrechtsreform geben.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Korte

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