Halten Sie die amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen tatsächlich für verfassungskonform?
Sehr geehrter Herr Beck, mit Erstaunen habe ich Ihren Redebeitrag v. 03.03.26 (https://plenartv.landtag-niedersachsen.de/tagungsabschnitt/19-32) zum Thema Beamtenbesoldung verfolgt. Es gibt hier eine klare Rechtsprechung des BVerfG (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-105.html). Zudem hat das BVerfG klargestellt, dass Einmalzahlungen bei der Bewertung einer aA nicht berücksichtigt werden dürfen. Auch der Verweis auf ein Niveau von 115 % des sozialhilfer. Existenzminimums entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Es macht mich traurig, dass in Nds. so mit den Beamten umgegangen wird. Das Ganze führt dann auch wieder zu mehr Politikverdrossenheit und erodiert weiter das Vertrauen in die Demokratie, was ich dramatisch finde. Schauen Sie nach SH, dort passt man die Besoldung an (https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-schleswig-holstein-passt-beamtenbesoldung-nach-bverfg-urteil-deutlich-an/.
