Warum werden kinderreiche Beamtenfamilien im neuen Besoldungsentwurf immer noch nicht verfassungskonform alimentiert?
Sehr geehrter Herr Beck,
wann gedenkt die Landesregierung die Besoldung von kinderreichen Beamtenfamilien amtsangemessen anzupassen?
Bei drei und mehr Kindern liegt Niedersachsen weit hinten, ab dem vierten Kind rutscht man auf den letzten Platz.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/261231/4/
Das BVerfG hat bereits 2020 geurteilt, dass die Alimentation ab dem dritten Kind vollumfänglich durch den Dienstherr zu erfolgen hat. In NDS begnügt man sich immer noch mit 525 Euro brutto.
Diese Zahl wird selbst durch das Ministerium für Soziales (SPD geführt) und die Jugendämter in NDS als vollkommen unzureichend abgelehnt. Man verweist auf die Düsseldorfer Tabelle und die PKV in Höhe von ca. 75 Euro ist ebenfalls gesondert zu entrichten. Kindergeld kommt seperat hinzu.
Es besteht ein Fehlbetrag von ca. 50 bis 200 Euro netto, je nach Altersstufe.
Selbst nach der neuen MAE Berechnung muss der Zuschlag bei ca. 700 liegen, wie Sie es beim fiktiven Partnereinkommen machen.
Sehr geehrter Herr I.,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur Alimentation von Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen.
Wie ich Ihnen bereits auf Ihre vorherigen Zuschriften zu dieser Thematik per E-Mail mitgeteilt hatte, liegt dem Niedersächsischen Landtag der Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften aktuell noch nicht vor. Aus diesem Grunde möchte ich Sie erneut darum bitten, sich hinsichtlich konkreter fachlicher Fragestellungen oder Anmerkungen zu diesem Entwurf am besten direkt an das Niedersächsische Finanzministerium zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck
