Antwort 11.01.2023 von Jan Schröder SPD
Wenn es keine Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gibt, begründet beispielsweise die Einstufung als Reichsbürger oder Rechtsextremist leider noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Max King
Wenn es keine Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gibt, begründet beispielsweise die Einstufung als Reichsbürger oder Rechtsextremist leider noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Ich halte die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen für absolut sinnvoll und begrüße, dass dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen Einzug gefunden hat.
Ich stehe der geplanten Änderung des Waffengesetzes positiv gegenüber. Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass zum einen keiner an Waffen kommen soll, der politisch radikalisiert ist.