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Gebäudemodernisierungsgesetz - wie schätzen Sie den Entwurf des o.a. Gesetzes in bezug auf CO2 Minderung ein ?

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Jan-Wilhelm Pohlmann
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Frage von Axel K. •

Gebäudemodernisierungsgesetz - wie schätzen Sie den Entwurf des o.a. Gesetzes in bezug auf CO2 Minderung ein ?

Guten Tag Herr Pohlmann ,

wie schätzen Sie die Auswirkungen auf CO2 Minderung aus dem o. a. Entwurf ein ?

Ich freue mich auf Ihre Nachricht

Mit freundlichen Grüßen aus der Hansestadt Korbach

Axel K.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Bei dem Gesetz ist uns wichtig, dass wir die Ziele der EU erfüllen und gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern die freie Energiewahl lassen, die für sie auch bezahlbar ist. Mit dem derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gebäudemodernisierungsgesetz setzen wir ein zentrales Anliegen der CDU/CSU um: Wir schaffen die bisherigen Regelungen des sogenannten „Heizungsgesetzes“ ab und ersetzen sie durch einen technologieoffenen, flexiblen und praxistauglichen Rahmen. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnologie zu geben und gleichzeitig die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die sogenannte „Bio-Treppe“. Sie sieht vor, dass neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Energieträger nutzen. Der vorgeschriebene Anteil beträgt ab 2029 zunächst 10 Prozent, steigt ab 2030 auf 15 Prozent, ab 2035 auf 30 Prozent und erreicht ab 2040 einen Anteil von 60 Prozent. Ergänzend dazu wird ab 2028 eine moderate Grüngas- und Grünölquote für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl eingeführt, um die schrittweise Defossilisierung des Gebäudebestands zu unterstützen.

Die Wirksamkeit der Regelungen wird im Jahr 2030 überprüft. Dabei wird insbesondere bewertet, welchen Beitrag das Gesetz zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor leistet und ob gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind. Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eins zu eins in nationales Recht um.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Gesetzgebungsvorhabens gegeben zu haben. Mit diesem Gesetz wird der Rahmen geschaffen, der sich auch mindernd auf den CO2-Ausstoß auswirken wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Wilhelm Pohlmann MdB

 

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