Welche Bedeutung hat die Erhöhung der Kitaplätze bzw. Schaffung von Betriebskindergärten zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit?

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Jana Schimke
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Frage von Olaf M. •

Welche Bedeutung hat die Erhöhung der Kitaplätze bzw. Schaffung von Betriebskindergärten zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit?

Sehr geehrte Frau Schimke,

angabegemäß sind viele Langzeitarbeitslose alleinerziehend. Sie bekommen trotz Anspruch keinen Kitaplatz und beziehen deshalb Hartz IV bzw. künftig Bürgergeld, um ihre Kinder erziehen und betreuen zu können. Neben der Erhöhung der Kitaplätze wäre die Förderung von Betriebskindergärten dann eine logische Konsequenz, um diese Gruppe in Teilzeit- besser noch Vollbeschäftigung zu führen. Da Kinderbetreuer rar sind, wäre hier eine Lockerung der Anforderungen bei der Qualifikation der Betreuer hilfreich. So könnte die Kinderbetreuung in Betriebskindergärten umschichtig durch Eltern/Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorgenommen werden. Da es dabei zu unproduktiven Beschäftigungen kommt, müssten den Arbeitgebern als Ausgleich Vergünstigungen in Form von Steuererleichterungen bzw. Lohnzuschüssen gewährt werden. M.W. hat das in der Vergangenheit schon gut funktioniert. Das wäre ein relativ preisgünstig und schnelle(!) Lösung.

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anregungen zur Kinderbetreuung im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosigkeit. Gerne möchte ich Ihnen meine Einschätzung hierzu mitteilen.

Die Gründe für die schwierige Integration Alleinerziehender in den Arbeitsmarkt sind vielfältig. Der Mangel an ausreichenden Kitaplätzen ist einer. Weiterhin wirken aber auch Arbeitszeiten, Anfahrtswege oder auch persönliche Gründe einer Vermittlung entgegen. Hier sind die Jobcenter gefragt zu vermitteln. Die Zahlen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen über 55 Jahre alt ist und über keine bis geringe schulische oder berufliche Ausbildung verfügen. Auch unter den Alleinerziehenden arbeitslosen (rund 200.000) verfügt mehr als die Hälfte über keinen beruflichen Abschluss. Rund 40.000 Alleinerziehende verfügen über keinen abgeschlossenen Schulabschluss. Vorrangig sind die geringe Qualifikation und Ausbildung deshalb das größte Hindernis. Eine intensivere Betreuung sowie die volle Ausschöpfung bestehender Vermittlungsinstrumente ist aus meiner Sicht entscheidender.

Obwohl der Bund hier nicht die Verantwortung trägt, wurden unter der unionsgeführten Bundesregierung in der Vergangenheit mehrere Investitionsprogramme aufgelegt. Mit vielen Milliarden wurde der Kita-Ausbau in den Ländern gefördert und die Qualität verbessert. Dieser Ausbau geht auch weiter, aber es bleibt ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Land und Kommunen. Auch für die Schaffung von Betriebskitaplätzen gab und gibt es Förderprogramme. Die Bedingungen erfüllen jedoch nicht viele Unternehmen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen haben nicht die nötigen Kapazitäten, was sie auch nicht müssen. Vorrangig muss es Aufgabe der Politik sein, ausreichende Betreuungsplätze zu schaffen. Jedoch viel entscheidender ist heute der Mangel an ausreichenden Erziehern, wie andernorts auch Fachkräfte fehlen: an Schulen, im Handwerk, in Krankenhäusern, einfach überall. Darauf würde ich aktuell die größte Priorität legen.

Was die Ausbildung von Erziehern angeht, kann man durchaus mehr Anreize setzen. Ein Zehntklässler muss z.B. einen zweijährigen Sozialassistenten absolvieren, bevor er oder sie den Erzieherberuf erlernen darf. Anders ist es bei Abiturienten oder Absolventen einer anderen Ausbildung. Sie dürfen sofort mit der Erzieherausbildung beginnen. Auch die berufsbegleitende Ausbildung geht schneller. Deshalb beschäftigen viele Kommunen ihre angehenden Erzieher zusätzlich in der Gemeinde. Ich bin aber gegen grundsätzliche Herabstufung der Standards. Sicher, wir müssen schneller zum Ziel kommen, aber nicht unter Einschränkung der Qualität. Kitas sind Orte der Bildung und Erziehung. In ihnen verbringen unsere Kinder ihre ersten Lebensjahre. Dafür sollten sie auf gutausgebildetes Personal treffen, das sich bewusst zur Ausübung dieses Berufes entschieden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke, MdB

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