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Physio/Ergo/Logo bekommen Berufsgesetze – obwohl sie in DE bereits anerkannt sind. Osteopathie seit >30 Jahren blockiert, kein Berufsgesetz, keine Anerkennung. WANN BERUFSGESETZ OSTEOPATHIE IN DE???

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Janosch Dahmen
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Frage von Herrn S. •

Physio/Ergo/Logo bekommen Berufsgesetze – obwohl sie in DE bereits anerkannt sind. Osteopathie seit >30 Jahren blockiert, kein Berufsgesetz, keine Anerkennung. WANN BERUFSGESETZ OSTEOPATHIE IN DE???

Logik ist paradox:

Physio, Ergo & Logo: Bereits seit Jahrzehnten anerkannt, reguliert, mit eigenem Berufsabschluss, mit Kassenzulassung, klarem Berufsbild + Patientenschutz. Das Berufsgesetz ist eine Professionalisierung.

Physio = 3-jähriger Heilhilfsberuf (Gesundheitsfachberuf) unter ärztl. Delegation

Osteo = 5-jähriger eigenständiger Heilberuf im Primärkontakt

Osteopathie: KEINE Berufsanerkennung, eigenständige Regulierung, Titelschutz etc. M.Sc.-Absolventen brauchen diffamierenden HP. HP ohne/mit wenig Osteopathie-Ausbildung darf dennoch praktizieren. HP = Kein klares Berufsbild gesetzlich + int. NICHT anerkannt. Patientenschutz: ungeklärt.

13 EU-Länder regulieren Osteopathie seit Jahrzehnten eigenständig --> Deutschland setzt int. Normen (WHO-Benchmarks, CEN-Norm) nicht um! Keine Dienstleistungsfreiheit, keine Wissenschaftsfreiheit, keine Berufsfreiheit! Aber HP & Arzt dürfen Osteo praktizieren, obwohl keine int. Standarderfüllung (Typ I & II WHO/CEN)! Wann Berufsgesetz OstG?!!

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre engagierte und fachlich fundierte Zuschrift.

Methodenpluralität ist aus unserer Sicht ein wichtiges Prinzip einer modernen Gesundheitsversorgung. Therapieformen, für die wissenschaftliche Evidenz vorliegt und die einem anerkannten Nutzenbewertungsverfahren standhalten, verdienen sowohl eine angemessene Berücksichtigung im Leistungsgeschehen der GKV als auch eine klare berufsrechtliche Grundlage.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass eine uneinheitliche Qualifikationslandschaft ohne klares Berufsbild, ohne Titelschutz und ohne geregelte Ausbildungsstandards weder dem Patientenschutz noch der Versorgungsqualität dient. Wo Qualifikationsniveaus und Tätigkeitsfelder klar definiert sind, lassen sich Qualität und Wirtschaftlichkeit als Kriterien erst konsequent anlegen. Das ist aus unserer Sicht der richtige Maßstab für Entscheidungen über die Weiterentwicklung des Berufsrechts.

Als Oppositionspolitiker werde ich mich dafür einsetzen, dass Therapieformen, für die Qualifikations- und Qualitätsfragen geklärt sind, in den laufenden Verfahren Berücksichtigung finden. Realistischerweise muss ich jedoch darauf hinweisen, dass die parlamentarische Agenda derzeit durch weitreichende Fragen zur GKV-Finanzierung erheblich gebunden ist, was den zeitlichen Rahmen für berufsrechtliche Neuregelungen beeinflusst.

Ich werde das Thema gleichwohl weiter aktiv begleiten und insbesondere darauf hinwirken, dass die berechtigten Fragen zu Qualität, Patientenschutz und Qualifikationsklarheit nicht aus dem Blick geraten. Ihre fachliche Perspektive ist dabei ein wertvoller Beitrag, für den ich Ihnen ausdrücklich danke.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Janosch Dahmen, MdB
Bündnis 90/Die Grünen

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