Wird das Bundesministerium für Gesundheit nun Gebrauch machen vom § 20 IfSG?

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Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jakob Daniel M. •

Wird das Bundesministerium für Gesundheit nun Gebrauch machen vom § 20 IfSG?

Sehr geehrter Herr Dahmen,

nachdem im Bundestag kein Gesetz für eine Corona-Impfpflicht zustande gekommen ist, wird das Bundesministerium für Gesundheit jetzt Gebrauch machen vom § 20 IfSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html)?
Dadurch ließen sich Menschen per Rechtsverordnung zu einer Schutzimpfung verpflichten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J. D. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M. .
 
als Politiker, aber insbesondere auch als Arzt, war es durch die gesamte Pandemie-Zeit mein Anliegen,
mich intensiv mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den ethischen Aspekten gesundheitspolitischer Fragen auseinanderzusetzen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Mein oberstes Ziel war es, die Sicherheit und gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dabei habe ich immer auch den Dialog mit Expertinnen und Experten gesucht, um die bestmögliche Lösung zu finden. 
 
Mit den Argumenten für und gegen eine Impflicht gegen die Covid-19 Erkrankung habe ich mich über Monate eindringlich beschäftigt. Nach der Abwägung der zum damaligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Evidenz, den Empfehlungen ausgewiesener Expertinnen und Experten sowie den Modulierungen der potentiellen Gefahrenlage bin ich damals zu der Entscheidung gelangt, dass eine hohe Impfquote die beste Vorbereitung wäre, um für eine Corona-Welle im Herbst gerüstet zu sein und eine erneute Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. 
 
Die Dominanz weniger gefährlicher Virusvarianten, die insgesamt gute Impfquote und die Rücksichtnahme der vernünftigen Mehrheit der Menschen hat glücklicherweise dazu geführt, dass die Krankheitslast im Verlauf immer weiter gesunken ist und wir trotz der Aufhebung weitreichender Schutzmaßnahmen besser als zunächst angenommen durch den damaligen Pandemie-Winter gekommen sind. Das und die allgemeine Pandemiemüdigkeit führte jedoch auch dazu, dass die Covid-19 Erkrankung sich aus dem Bewusstsein vieler Menschen verloren hat, obwohl auch bis zuletzt viele Menschen teilweise langwierig erkrankten oder insbesondere im hohen Alter sogar noch ihr Leben auf Grund einer COVID-Erkrankung verloren haben.  
 
Die parlamentarische wie gesellschaftliche Debatte zur Impfpflicht liegt nun schon lange zurück. Ich bin froh, dass die Pandemie inzwischen hinter uns liegt und ich danke all jenen verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, die sich haben impfen lassen und dadurch sowie durch die Einhaltung von Schutzmaßnahmen, entscheidend dazu beigetragen haben, dass wir diese schwere Gesundheitskrise verantwortungsvoll überwinden konnten. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 

Dr. Janosch Dahmen 

 

 

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