Verhindern Sie die Pläne von Wirtschaftsministerin Reiche zum Gebäudemodernisierungsgesetz?
Sehr geehrte Frau Hostert,
die Pläne von Fr. Reiche zum neuen Gebäudemodernisierungsetz sind ein Rückschritt für Handwerk, Gewerbe und Mieter. Es ist verheerend für die Umrüstung der Heizungssysteme auf moderne Wärmepumpen und gaukelt Vermietern und Mietern eine Kontrollbarkeit der Gaskosten vor, die nicht existiert (Bio-Treppe). Außerdem verhindert es Investitionen in moderne Heizungssysteme und ist damit eine Wachstumsbremse. Es ist bezeichnend, dass selbst der Nationale Normenkontrollrat (NKR) den Entwurf als „eines der handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Rat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“, betitelt.
Wie ist Ihre Position zum geplanten Gesetz?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Es ist kein Geheimnis, dass die Reform des GEG aus der Ampelzeit aus den Reihen der Union stammt und dass wir diesem als Kompromiss im Laufe unserer Koalitionsverhandlungen zugestimmt haben. Wir als SPD waren mit dem ursprünglichen GEG zufrieden. Wir haben als SPD-Bundestagsfraktion unsere Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt, jedoch konnten wir schon im Kabinettsentwurf einige Verbesserungen einbringen: Etwa eine soziale Ausgestaltung durch Kostenbeteiligung der Vermieter:innen. Auch werden Ölheizungen überhaupt nicht gefördert, erneuerbare Heizsysteme aber schon. Unser Ziel war dabei stets, dass im Ergebnis ein verfassungsrechtlich unbedenkliches und die Sektorziele einhaltendes Gesetz herauskommt.
Erfolgreicher Klimaschutz funktioniert nur mit den Menschen und durch echte Akzeptanz in der Bevölkerung. Indem nun auch wieder der neue Einbau von fossilen Gas- und Ölheizungen erlaubt sein wird, geben wir den Eigentümern mehr Auswahl beim Heizungstausch. Dieses „Mehr“ an Entscheidungsfreiheit bedeutet aber auch ein „Mehr“ an Eigenverantwortung und Risikoübernahme. Denn die Entscheidung für eine fossile Heizung geht für den Einzelnen auch mit einem beträchtlichen finanziellen Risiko einher. Die neue Entscheidungsfreiheit bedeutet auch nicht, dass wir den Klimaschutz nun dem Zufall überlassen. Im Gegenteil: Unser wichtigster Hebel zur Erreichung der Klimaziele ist eine zielgerichtete finanzielle Förderung beim Umstieg auf klimaneutrale Heizformen mit einer starken Lenkungswirkung. Wir sagen ganz deutlich, dass klimaneutrale Lösungen wie die Wärmepumpe langfristig besser für das Klima und den Geldbeutel sind.
Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist bis mindestens zum Jahr 2029 sichergestellt, während der Einbau von Öl- und Gasheizungen staatlich nicht gefördert wird. Um auch kommunale Lösungen wie die Fernwärme voranzutreiben, wird zudem die Förderung für den Aus- und Umbau klimafreundlicher Wärmenetze (BEW) deutlich aufgestockt und gesetzlich festgeschrieben. Wir werden außerdem weiterhin die Rahmenbedingungen verbessern, damit Strom günstiger wird. Zum Beispiel durch die Senkung der Netzentgelte, den Ausbau und die Digitalisierung der Stromnetze und den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen und Photovoltaik.
Eine ökologische Transformation des Gebäudesektors gelingt nur, wenn wir Förderung als aktives Instrument zur Erreichung der Klimaziele definieren: Auskömmlich ist die Förderung dann, wenn sie hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten die Entscheidung pro Erneuerbar und Wärmepumpe in einer vor Ort ökonomisch sinnvollen wie nachhaltigen Lösung ausfallen lässt. Nur wenn die klimafreundliche Lösung finanziell attraktiver ist als fossile Alternativen, sichern wir den notwendigen Hochlauf zur Einhaltung der Sektorziele im Gebäudebereich. Unser Grundsatz bleibt dabei unumstößlich: Jedes regulatorische „Minus“ an fossilen Optionen muss zwingend an ein „Plus“ bei der Ermöglichung der ökologischen Zielsteuerung und der sozialen Absicherung der Mieterinnen und Mieter gekoppelt werden.
Wer sich trotz dieser massiven Unterstützung künftig für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, den weisen wir auf die Folgekosten hin, für die es keine staatliche Entlastung geben wird – das ist schlicht nicht finanzierbar. Fossiles Heizen unterliegt – wie wir gerade im Iran sehen – immer den finanziellen Risiken eines unberechenbaren Weltmarktes. Durch den steigenden CO2-Preis werden fossiles Öl und Gas absehbar teurer.
Darüber hinaus werden die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl über eine moderate Grüngasquote ab dem Jahr 2028 verpflichtet, bis zu einem Prozent klimafreundliche Gase oder Heizöle beizumischen, um bis 2030 mindestens 2 Millionen Tonnen CO2 einzusparen.
Während wir den Eigentümern bei der Wahl der Heizung diese Abwägungsfreiheit einräumen, haben wir in den Verhandlungen einen starken Schutz für Mieterinnen und Mieter durchgesetzt. Das war und ist für uns als SPD ein zentraler Punkt. Zum ersten Mal werden Vermieter substanziell an den Nebenkosten beteiligt.
Konkret bedeutet das bei neu eingebauten fossilen Heizungen: Ab dem 1. Januar 2028 werden sowohl die anfallenden CO2-Kosten als auch die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Ebenso teilen sich beide Parteien die Kosten für den Anteil an biogenen Brennstoffen, der durch die Biotreppe vorgeschrieben wird in den ersten drei Stufen hälftig. Wichtig ist uns dabei auch, dass selbstversorgende Mieter, beispielsweise in Einfamilienhäusern oder Wohnungen mit Gasetagenheizungen, in Höhe dieser neuen Kostentragungspflichten des Vermieters einen direkten Erstattungsanspruch erhalten.
Neben der sozialen Gerechtigkeit weichen wir auch von unseren verbindlichen Klimazielen nicht ab. Auch im Bereich des Klimaschutzes konnten wir klare Linien wahren. Besonders wichtig für die langfristige Planungssicherheit und die verfassungsrechtliche Absicherung ist die Verankerung des neuen § 42a GModG, der durch die gesetzliche Grüngas- und Grünheizöl-Quote die vollständige Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale Brennstoffe bis zum Jahr 2045 vorschreibt.
Sollte zudem eine Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, werden wir konsequent nachsteuern. Doch auch vorher behalten wir die Entwicklung genau im Blick, um Mieterschutz, Versorgungssicherheit und Resilienz, aber auch Klimaschutz und Bezahlbarkeit sicherzustellen.
In den nächsten Monaten werden wir mit gesetzlichen Regelungen zur Grüngas- und Grünheizöl-Quote, mit der EnWG-Novelle und dem geplanten Wärmenetzpaket weiter nachlegen, um die ökologische Transformation voranzutreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmina Hostert
