Wie bleibt trotz Einschränkungen des IFG die Transparenz der Regierung zum Beispiel durch proaktive Offenlegung gesichert?
Sehr geehrter Herr Lehmann,
Dass die wachsende Anzahl der Anfragen durch KI und Automation die Behörden vor eine hohe Herausforderung stellt und Handeln erfordert, verstehe ich. Dennoch sorge ich mich darum, dass der Bevölkerung durch die geplanten Schritte viel Transparenz verloren geht. Gerade im Umgang mit Steuergeldern, öffentlichen Mitteln und der Vergabe von Fördermitteln sehe ich die demokratische Kontrollfunktion der Zivilgesellschaft (inklusive NGOs) als essenziell an. Um die Transparenz zu erhalten und den Verwaltungsaufwand einzudämmen, bitte ich Sie als Bürgerin Ihres Wahlkreises, sich für eine proaktive Offenlegung relevanter Informationen (anonymisiert wo nötig) einzusetzen. Das hätte auch den positiven Nebeneffekt, dass den Vorwürfen, die Änderungen dienten der künftigen Verschleierung von Fehlern oder intransparentem Umgang mit Steuergeldern, gleich der Boden entzogen würde.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße
Ines K. .(Gohlis-Süd, Leipzig)
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Ihre Bedenken hinsichtlich der geplanten Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zum Ausdruck bringen.
Ich teile Ihre Auffassung, dass Transparenz und die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns wesentliche Voraussetzungen für das Vertrauen in unsere Demokratie sind. Dies gilt insbesondere für den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern und öffentlichen Mitteln. Das Informationsfreiheitsgesetz leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.
Allerdings gilt der Anspruch auf Informationsfreiheit nicht uneingeschränkt. Neben berechtigten Informationsinteressen müssen auch die Sicherheit unseres Staates und die Funktionsfähigkeit seiner Verwaltung gewährleistet werden. Die diskutierten Anpassungen des IFG tragen insbesondere den veränderten sicherheitspolitischen Herausforderungen Rechnung.
So können Informationsanfragen gezielt dazu genutzt werden, sensible staatliche Informationen auszuspähen, etwa zu kritischen Infrastrukturen oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender hybrider Bedrohungen müssen wir verhindern, dass ausländische Nachrichtendienste oder extremistische Akteure bestehende Auskunftsrechte für ihre Zwecke missbrauchen.
Hinzu kommt, dass massenhafte, zunehmend KI-gestützte und automatisierte Anfragen erhebliche personelle Ressourcen in den Behörden binden können. Wo Informationsrechte gezielt missbraucht werden, darf dies nicht zulasten der eigentlichen staatlichen Aufgaben gehen.
Die Reform soll daher einen angemessenen Ausgleich zwischen berechtigten Informationsinteressen, staatlichen Sicherheitsbelangen und einer funktionsfähigen Verwaltung schaffen. Es geht ausdrücklich nicht darum, staatliches Handeln der öffentlichen Kontrolle zu entziehen.
Ihren Vorschlag, relevante Informationen verstärkt von Amts wegen zu veröffentlichen, halte ich dabei für einen sinnvollen Ansatz. Gerade bei der Verwendung öffentlicher Mittel kann eine solche proaktive Veröffentlichung die Transparenz erhöhen und zugleich den Verwaltungsaufwand durch wiederkehrende Einzelanfragen reduzieren. Selbstverständlich müssen dabei Datenschutz und berechtigte Geheimhaltungsinteressen berücksichtigt werden.
Für mich ist entscheidend, dass wir das Informationsfreiheitsgesetz an die heutigen Herausforderungen anpassen, ohne seinen grundlegenden Zweck infrage zu stellen. Transparenz, Sicherheit und eine leistungsfähige Verwaltung dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Lehmann MdB
