Wie kann die Kürzung der ambulanten Psychotherapie rückgängig gemacht werden? Wann kommt stattdessen eine eigene Kinder/Jugend Bedarfsplanung? Auf unserer Warteliste stehen über 300 Familien!
Vielen Dank für Ihre Zuschrift und dafür, dass Sie die Situation aus der Praxis so deutlich schildern. Wartelisten mit hunderten betroffenen Familien zeigen, wie groß der Handlungsdruck insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychotherapie inzwischen ist.
Eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung bleibt ein zentrales gesundheitspolitisches Ziel. Gleichzeitig steht die gesetzliche Krankenversicherung unter erheblichem finanziellen Druck. Deshalb hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der GKV-Beiträge beschlossen, der Einsparungen in allen Leistungsbereichen vorsieht.
Wichtig ist dabei: Die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen der Psychotherapie sollen nicht in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt werden. Die Finanzierung dieser Leistungen bleibt weiterhin außerhalb der MGV geregelt. Die konkreten Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen werden wir im parlamentarischen Verfahren sehr sorgfältig prüfen – insbesondere mit Blick auf die Versorgung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher.
Klar ist aber auch: Die aktuelle Bedarfsplanung bildet den tatsächlichen Versorgungsbedarf gerade bei Kindern und Jugendlichen vielerorts nicht ausreichend ab. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bedarfsplanung insbesondere für Kinder, Jugendliche und den ländlichen Raum weiterzuentwickeln.
Die von Ihnen geschilderten langen Wartelisten zeigen, dass hier dringend gehandelt werden muss.
Vielen Dank nochmals für Ihre Hinweise und Ihren täglichen Einsatz in der Versorgung.
