Wie soll das Berufsgeheimnis von Ärzt*innen, Anwält*innen und Journalist*innen sichergestellt werden, wenn die Chatkontrolle kommt? Wie sollen Fehlalarme vermieden werden?
Auf chat-kontrolle.eu können Sie vieles Nachlesen. Besonders die automatisierten Scans aller Nachrichten sind ein großes Problem für Geheimnisträger. Auch Sie könnten davon betroffen sein. Was ist wenn mal die AFD an die Macht kommt, oder das Kontrollsystem von den Russen gehackt wird?
Sehr geehrter Herr J.,
die Bedenken hinsichtlich des Berufsgeheimnisses von Ärztinnen und Ärzten, Anwältinnen und Anwälten sowie Journalistinnen und Journalisten sind absolut berechtigt. Eine anlasslose, automatisierte Chatkontrolle würde dieses Vertrauensverhältnis strukturell gefährden. Technisch ist nicht sicherzustellen, dass automatisierte Scans geschützte Kommunikation zuverlässig erkennen und ausnehmen können. Das betrifft im Übrigen auch die vertrauliche Kommunikation von Abgeordneten.
Ebenso real ist das Problem von Fehlalarmen. Bereits heute zeigen eingesetzte Erkennungssysteme relevante Falschmeldungen. Für Betroffene – insbesondere Geheimnisträger – können bereits Speicherung, Weiterleitung oder behördliche Prüfung sensibler Inhalte gravierende Folgen haben, unabhängig vom späteren Ausgang eines Verfahrens.
Hinzu kommt das Risiko des Missbrauchs bestehender Kontrollinfrastrukturen. Politische Machtwechsel oder Cyberangriffe durch fremde staatliche Akteure würden ein solches System zu einer ernsthaften Gefahr für Grundrechte, Pressefreiheit und IT-Sicherheit machen. Diese Risiken werden von zahlreichen Expertinnen und Experten ausdrücklich benannt.
Aus diesen Gründen lehne ich – ebenso wie die CDU/CSU-Fraktion – eine verpflichtende Chatkontrolle ab. Deutschland hat sich auf EU-Ebene klar gegen entsprechende Vorgaben positioniert. Kinderschutz ist wichtig, darf aber nicht durch Maßnahmen verfolgt werden, die Verschlüsselung, Berufsgeheimnisse und die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger untergraben.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Lehmann
