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Sie haben kürzlich dem neuen Wehrdienstgesetz zugestimmt. Haben Sie selbst einen Wehrdienst geleistet, verweigert oder wurden Sie aus irgendwelchen Gründen freigestellt?

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Frage von Thomas B. •

Sie haben kürzlich dem neuen Wehrdienstgesetz zugestimmt. Haben Sie selbst einen Wehrdienst geleistet, verweigert oder wurden Sie aus irgendwelchen Gründen freigestellt?

NW, Kreis Herford vom 6./7. Dezember 2025

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich wurde aufgrund § 11 Absatz 2 Ziffer 2 a.) WPflG vom Wehrdienst befreit. Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschärft. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, wachsende hybride Bedrohungen und die Rückkehr klassischer Landes- und Bündnisverteidigung machen deutlich: Deutschland muss wieder verteidigungsfähig werden – schnell und glaubwürdig. Wir brauchen eine substanzielle personelle Verstärkung der Bundeswehr und eine breite sicherheitspolitische Verankerung in der Gesellschaft. Die Wiedereinsetzung des Wehrdienstes ist dafür ein zentraler Baustein.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht klar für die Rückkehr zu einem verpflichtenden Dienst. Ein moderner Wehrdienst stärkt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, sondern auch die Resilienz unseres Landes insgesamt. Er sorgt für ausreichend Personal, verbessert die Durchhaltefähigkeit im Krisenfall und bringt junge Menschen wieder stärker mit Staat und Verantwortung in Verbindung. In der aktuellen Lage ist der Wehrdienst keine Option mehr – er ist eine Notwendigkeit.

Herzliche Grüße nach Enger
Joachim Ebmeyer

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