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Wird die gesetzlich vorgesehene "automatische" jährliche Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen der MdL im Zuge des geplanten umfassenden Konsolidierungskonzepts ebenfalls um 6 Monate aufgeschoben?

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Joachim Herrmann
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Frage von Florian H. •

Wird die gesetzlich vorgesehene "automatische" jährliche Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen der MdL im Zuge des geplanten umfassenden Konsolidierungskonzepts ebenfalls um 6 Monate aufgeschoben?

Sehr geehrter Herr Herrmann, bzgl. der Verschiebung der Besoldungsanpassung noch vor den TV-L-Verhandlungen hatte ich mich an Hr. Dr. Söder gewandt. Unverzügliche Antwort,ich zitiere (16.12.2025;23/25-P 1502.1-1/415/1):"In Zeiten, in denen in der freien Wirtschaft Arbeitsplätze abgebaut werden und viele Menschen um ihren Job bangen, ist der Freistaat Bayern als Arbeitgeber weiterhin Garant für Stabilität und Verlässlichkeit."[...]"Um diesem Markenkern bayerischer Haushaltspolitik gerecht zu werden und gleichzeitig Spielräume für Investitionen als „Motor“ für den wirtschaftlichen Aufschwung künftiger Jahre zu erhalten, war ein umfassendes Konsolidierungskonzept zwingend erforderlich. Ich bitte um Verständnis, dass der Personalbereich als größter Kostenblock im bayerischen Staatshaushalt hiervon nicht vollständig ausgenommen werden kann." Keine Antwort erhielt ich auf die Frage, ob auch die gesetzl. Anpassung der Abgeordnetenentschädigung der MdL aufgeschoben wird. Bitte um Aufklärung

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur jährlichen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen.

Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Regelungen, die eine jährliche, zeitversetzte Kopplung an die allgemeine Einkommensentwicklung vorsehen. Die Anpassung tritt jeweils zum 1. Juli automatisch in Kraft und bedarf keines gesonderten Beschlusses. 

Das derzeit diskutierte Konsolidierungskonzept der Staatsregierung sieht demgegenüber vor, im Bereich der Beamtenbesoldung zeitliche Verschiebungen vorzunehmen. Die Verschiebung gilt auch für die Gehälter der Mitglieder der Staatsregierung. Diese Maßnahmen betreffen einen anderen Regelungsbereich und sind nicht unmittelbar auf die Abgeordnetenentschädigungen übertragbar. 

Für Abgeordnetenbezüge wird jedes Jahr die durchschnittliche Lohnentwicklung auf Basis mehrerer Branchen über einen Zeitraum von zwölf Monaten ermittelt. In diese Berechnung fließen unter anderem auch Einkommensentwicklungen aus dem öffentlichen Dienst ein. Sollte es in diesem Bereich also zu keinen Erhöhungen kommen, wirkt sich dies entsprechend dämpfend auch auf die Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen aus. Änderungen an dem bestehenden gesetzlichen Anpassungsmechanismus im Zuge der Haushaltskonsolidierung sind derzeit zwar nicht vorgesehen. Unabhängig davon ist aus Sicht der Staatsregierung jedoch klar, dass – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – auch hier Maß und Mitte zu wahren sind. 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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