(...) Der Bayerische Ministerrat hat bereits im Dezember 2012 die neue Gebietskulisse für den EFRE beschlossen. Dabei stand bei der Abgrenzung des neuen EFRE-Schwerpunktgebiets der Leitgedanke des wirtschaftlichen Zusammenhalts im Mittelpunkt, wie es im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch ausdrücklich vorgesehen ist. (...)
(...) Grundsätzlich ist ein Vergleich des Gewaltpotentials bzw. der Kriminalitätsbelastung von Fußballspielen mit dem Münchner Oktoberfest im Ergebnis nicht sachgerecht, denn: (...)
(...) Der Aufenthalt von Asylbewerbern ist bundesrechtlich nach dem Asylverfahrensgesetz räumlich beschränkt (sog. „Residenzpflicht“) auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der die ihnen zugewiesene Unterkunft liegt. (...)
(...) Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass neben vorbeugenden Maßnahmen Repression zur Eindämmung der Betäubungsmittelkriminalität unverzichtbar ist. Vor diesem Hintergrund kommt der Einschränkung der Verfügbarkeit von illegalen Betäubungsmitteln u. a. (...)
(...) zum Schutz der Demonstration bzw. der Versammlungsfreiheit erforderlicher Polizeieinsatz immer kostenfrei erbracht wird. (...)
(...) April 2013 in Kraft getretenen Art. 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) wurde für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Rettungsdienst die sog. Retterfreistellung geschaffen. (...)