Die Bayerische Polizei prüft derzeit, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen aus ED-Behandlungen oder DNA-Maßnahmen stammende Daten sowie KAN- und IGVP-Einträge gelöscht werden müssen
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage an das für besoldungs- und tarifrechtliche Fragen zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten.
Die schriftliche Kommunikation der Behörden des Freistaats Bayern unterliegt, aus Gründen der Verständlichkeit, (Rechts-)Klarheit und Bürgerfreundlichkeit, seit jeher den Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO).
n. Nur in Einzelfällen kam es zu rechtswidrigen Blockadeaktionen durch Landwirte, welche allerdings – anders als bei den sich festklebenden Klimaaktivisten – in beinahe allen Fällen kommunikativ durch die Polizei beendet werden konnten.