Gleichwohl es völlig legitim ist, insbesondere im Hinblick auf zentrale gesellschaftliche Fragen unterschiedliche Meinungen zu vertreten und Bedenken hinsichtlich divergierender Ansichten zu äußern, möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich mich entschieden von einer Kampagne gegen Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf distanziere, insbesondere bei gezielt gestreuten Fehlinformationen, die dazu dienen sollen, eine radikale Stimmung zu schüren
Daher ist die Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke aus meiner Sicht und auch nach Meinung der Bayerischen Staatsregierung ein großer Fehler.
Ich persönlich sehe gegenwärtig keinen Anlass für Änderungen an den geltenden Regelungen für den Schutz noch nicht geborenen menschlichen Lebens.
Eine Anbindung an Datenbanken der Ausländerbehörden ist weder aktuell gegeben, noch beabsichtigt.
Weder die Bayerische Verfassung noch das Grundgesetz sehen die Möglichkeit vor, dass sich ein Bundesland für unabhängig erklären könnte
Die Entscheidung über die Genehmigung von Waffenlieferungen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Ich habe großes Vertrauen, dass diese Entscheidungen dort mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung und unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung Deutschlands für das Existenzrecht und die Sicherheit Israels getroffen werden.