Lassen Sie mich zunächst eines voranstellen: Hilfe vor Ort ist der humanste und wirksamste Weg ist, um zu verhindern, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Daher gilt es insbesondere, die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern und Fluchtursachen zu bekämpfen.
Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Experten zu Folge würde dies aber zu keiner langfristigen Verbesserung führen. Der Schritt wäre mit hohen Folgekosten verbunden und somit bloße Symbolpolitik.
Menschen, die in unserem Land schwere Straftaten begehen oder als Gefährder unsere Demokratie und Werteordnung bekämpfen, können nicht erwarten, dass sie bei uns Hilfe oder Schutz finden.
