Der von Ihnen aufgegriffene weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der amtsangemessenen Alimentation gibt selbstverständlich nur den Rahmen vor, zur Argumentation im Übrigen darf ich auf meine Antwort vom 24.03.2026 verweisen.
Das derzeit diskutierte Konsolidierungskonzept der Staatsregierung sieht demgegenüber vor, im Bereich der Beamtenbesoldung zeitliche Verschiebungen vorzunehmen. Die Verschiebung gilt auch für die Gehälter der Mitglieder der Staatsregierung. Diese Maßnahmen betreffen einen anderen Regelungsbereich und sind nicht unmittelbar auf die Abgeordnetenentschädigungen übertragbar.
Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind hierfür nicht zuständig.
Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind für diese Regelungen nicht zuständig und daher leider nicht die richtige Ansprechstelle für Ihr Anliegen
Rund 40% des Haushalts fließen in die Personalkosten - ein maßvoller Konsolidierungsbeitrag des öffentlichen Dienstes ist daher unvermeidbar.
In Deutschland gibt es in einigen Bereichen unbestritten einen spürbaren Investitionsstau, der auch unsere Infrastruktur belastet.
