Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Werner K. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Werner K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag, sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

wenn ich die örtliche Presse richtig gelesen habe, warben Sie für TTIP mit gemeinsamen Werten zwischen Europa und den USA. Gehören zu diesen gemeinsamen Werten auch die Todesstrafe mit der Möglichkeit, diese durch Erschießen zu vollstrecken; Wirtschaftsspionage und grenzenlose Überwachung; die Lagerung von Atomwaffen auf deutschem Boden; übelste Foltermethoden des Mittelalters; das strafbefreite Erschießen andersfarbiger Menschen; haarsträubende Gerichts(fehl)urteile? Wenn nicht, ist vorgesehen, unsere Werte in TTIP einzubringen und die Verhandlungen darüber solange auf Eis zu legen, bis tatsächlich von gemeinsamen Werten gesprochen werden kann?

Freundlich grüßt Sie
Werner Kopf

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Sehr geehrter Herr Kopf,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA. Sie kritisieren darin die US-amerikanische Politik und stellen die gemeinsame transatlantische Wertebasis infrage. Daraus leiten Sie ab, dass die EU die Verhandlungen mit den Amerikanern abbrechen sollte.

Ihre kritischen Aussagen über die USA und unsere scheinbar überlegenen Wertvorstellungen teile ich nicht. Ganz im Gegenteil täten wir Europäer gut daran, uns wieder stärker unserer gemeinsamen Werte mit den USA bewusst zu werden. Denn mit dem Aufstieg neuer Gestaltungsmächte verschieben sich die geopolitischen Kräfteverhältnisse. Wir in Europa stellen heute noch acht Prozent der Weltbevölkerung, in 20 Jahren weniger als fünf Prozent. Allein werden wir es schwer haben, unsere Interessen gegenüber dem Rest der Welt durchzusetzen.

Darüber hinaus sollten wir uns immer wieder daran erinnern, dass unsere heutige Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und nicht zuletzt unser enormer Wohlstand amerikanische Importgüter sind. Gerade Deutschland hat nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs enorm von amerikanischer Unterstützung profitiert. Nur dank dieser Hilfe können wir den Amerikanern heute wieder auf Augenhöhe begegnen.

Bedenkt man außerdem, dass es sich bei den USA um die älteste bestehende Demokratie der Welt handelt, wird deutlich, dass das zugrundeliegende politische Konzept, an dem auch wir in Deutschland uns maßgeblich orientiert haben, so schlecht nicht sein kann. Zu glauben, wir seien den Amerikanern moralisch überlegen, halte ich im Übrigen für den falschen Weg.

Selbstverständlich muss und sollte es im Rahmen der transatlantischen Partnerschaft auch erlaubt sein, Kritik an der anderen Seite zu üben. Allerdings sind die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen der falsche Anlass, um über amerikanische Innenpolitik zu debattieren. Zunächst ist es die Aufgabe der US-Regierung ihre inneren Angelegenheiten zu lösen (und mit Verlaub – die jüngsten Fälle von Polizeigewalt in den USA als einen politisch-gesellschaftlichen Grundkonsens darzustellen, entspricht nicht einmal annähernd den Tatsachen). Zudem stehen die von Ihnen angesprochenen Themen bei TTIP nicht zur Verhandlung. Vielmehr geht es hier um den Abbau unnötiger Handelshemmnisse und die Schaffung des größten Binnenmarkts der Welt.

Deshalb komme ich im Folgenden konkret zum Thema Freihandel und den tatsächlichen Inhalten von TTIP:

Speziell aus deutscher Sicht ist der Freihandel grundsätzlich von großer Bedeutung. Die Europäische Union und Deutschland profitieren in hohem Maße von international frei handelbaren Gütern und Dienstleistungen sowie von grenzüberschreitenden Investitionen. Die EU ist der weltweit größte Exporteur und Importeur von Waren und Dienstleistungen, sowie einer der wichtigsten Investoren und Empfänger von Investitionen. Ihr Handelsvolumen mit dem Nicht-EU-Ausland hat sich allein zwischen 1999 und 2010 verdoppelt. Der Anteil der EU am weltweiten Exportgeschäft für Waren beträgt 15 Prozent (zum Vergleich: China 12 Prozent, USA, 11 Prozent) und für Dienstleistungen 25 Prozent (USA 19 Prozent, China 6 Prozent, Japan und Indien jeweils 4 Prozent). Der Wert der Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen der 28 EU-Mitgliedstaaten betrug im Jahr 2012 rund 4,5 Billionen Euro. Die Direktinvestitionstatbestände der EU im Ausland betrugen im Jahr 2012 rund 5 Billionen Euro. Deutschland als größte Volkswirtschaft in der EU und drittgrößter Exporteur weltweit profitiert von dieser Entwicklung in besonderem Maße. Der Anteil der Exporte am deutschen Bruttoinlandsprodukt („Exportquote“) liegt bei rund 51 Prozent. Die deutschen Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen betrugen 1,385 Billionen Euro im Jahr 2013.

Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass der freie weltweite Handel mit Waren und Dienstleistungen für Europa nicht nur wünschenswert ist. Er ist vielmehr Grundvoraussetzung für unsere wirtschaftliche Prosperität und damit für den Erhalt von Lebensqualität, hohen sozialen Standards und kultureller Vielfalt in der EU.

Der internationale Handel und grenzüberschreitende Investitionen unterliegen umfassenden multilateralen und bilateralen Handels- und Investitionsschutzregeln, die im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ständig weiter entwickelt wurden und werden. So befindet sich die EU in laufenden Verhandlungen unter anderem zum Abschluss der so genannten Doha-Welthandelsrunde zwischen den Mitgliedern der Welthandelsorganisation („World Trade Organisation“/WTO), zu einem internationalen Abkommen für den Dienstleistungshandel („Trade in Services Agreement“/TiSA, welches auf dem bestehenden „General Agreement on Trade in Services“/GATS aufbauen soll) sowie zu bilateralen Abkommen etwa zwischen der EU und Kanada („Comprehensive Economic and Trade Agreement“/CETA) sowie zwischen der EU und den USA („Transatlantic Trade and Investment Partnership“/TTIP).

Für die Regelung der internationalen Handelspolitik der EU-Mitgliedstaaten ist nach den EU-Verträgen seit Jahrzehnten die EU zuständig. Die EU Kommission führt internationale Verhandlungen, sie stimmt sich hierzu laufend in einem beratenden Ausschuss mit den EU-Mitgliedstaaten ab. Handels- und Investitionsabkommen, die Zuständigkeiten sowohl der EU als auch Zuständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten betreffen (so genannte gemischte Abkommen), bedürfen der Ratifizierung auch der nationalen Parlamente in der EU, also auch des Deutschen Bundestages.

Gerade auch in der deutschen Öffentlichkeit werden derzeit vielfach Befürchtungen laut, dass die laufenden Verhandlungen zu internationalen Handelsabkommen (z. B. TTIP, CETA, TiSA) zu sehr im Geheimen geführt und bewährte Standards etwa in den Bereichen Arbeitnehmer-, Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz, kommunale Daseinsvorsorge und kulturelle Vielfalt gefährdet würden.

Tatsache ist jedoch, dass gerade im Gegenteil Abkommen wie TTIP Europa und seinen Verhandlungspartnern die – möglicherweise letzte – Chance bieten, auch im 21. Jahrhundert hohe Standards in wichtigen Bereichen zu setzen. Angesichts aufstrebender Mächte wie China, Indien oder den ASEAN-Staaten wird dies für die westlichen Demokratien im globalen Maßstab zusehends schwieriger. Mit TTIP und CETA können die EU, die USA und Kanada ihre – im weltweiten Vergleich nach wie vor sehr hohen – Standards z.B. beim Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz zum Maßstab für spätere internationale Abkommen bzw. für ein globales Freihandelsregime machen. Nutzen wir diese Chance als Europäer nicht, so werden andere Länder diese Standards setzen – dann aber ohne jede Einflussmöglichkeit für Europa oder Deutschland. Ein erster Anhaltspunkt für diese Entwicklung ist die geplante Transpazifische Wirtschaftspartnerschaft (TPP) zwischen den USA und Pazifik-Anrainerstaaten, bei der die Verhandlungen schon wesentlich weiter fortgeschritten sind, als die TTIP-Verhandlungen.

Freihandelsabkommen wie TTIP sollen den Marktzugang durch den Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse im gegenseitigen Einvernehmen verbessern. Normen sollen aber nur dort angeglichen oder vereinheitlicht werden, wo dies bei gleichem Schutzniveau für Bürgerinnen und Bürger möglich ist.

Deutschland setzt sich erfolgreich dafür ein, dass die ambitionierten Ziele des Freihandelsabkommens nicht auf Kosten der Souveränität der Staaten gehen. Das Recht, auch in Zukunft im Sinne des Allgemeinwohls zu regulieren, darf nicht angetastet werden. Der jeweilige Gesetzgeber soll das Schutzniveau (etwa im Bereich des Umwelt- oder Verbraucherschutzes) selber festlegen. TTIP etwa dient dazu, gemeinsame Prinzipien zu vereinbaren, damit die konkrete Ausgestaltung von Schutzstandards möglichst geringe handelsbeschränkende Auswirkungen hat.

Das bestehende hohe europäische Schutzniveau in verschiedenen Bereichen steht nicht zur Disposition. Die EU wird keines ihrer Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder der Umwelt aufheben. Dafür setzt sich auch die Bundesregierung ein. Die Gesundheit der EU-Bevölkerung und der notwendige Umweltschutz sind nicht verhandelbar. Dies sollte uns aber nicht vom Ziel abbringen, Handel und Investitionen transatlantisch möglichst weitgehend zu erleichtern und unnötige Hemmnisse, wie etwa doppelte Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren, abzuschaffen.

Zum viel diskutierten Thema Investitionsschutz und Schiedsverfahren ist anzumerken, dass die Verhandlungen zu den Investitionsschutzbestimmungen in TTIP und den damit zusammenhängenden Klagemöglichkeiten derzeit ausgesetzt sind. Es liegen keine Texte vor, die eine inhaltliche Bewertung erlauben. Die EU-Kommission hat im Jahr 2014 öffentliche Konsultationen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP durchgeführt, die es Bürgern, Unternehmen und interessierten Gruppen ermöglichen, ihre Positionen in den Verhandlungsprozess einzubringen. Die EU-Kommission will nun auf dieser Basis gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ihre Verhandlungsposition festlegen.

Diese Vorgehensweise der Kommission begrüße ich. Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, dürfen nicht unterwandert werden dürfen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gaststaats stehen, sind durch Investitionsschutzverträge geschützt. Nicht diskriminierende Vorschriften zum Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz können kein Klagerecht von Unternehmen begründen. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch möglich ist.

Im Übrigen ist leider festzustellen, dass zum Teil gezielte Desinformationskampagnen gegen Investitionsschutzbestimmungen geführt werden. Dies ist aus meiner Sicht unangemessen. Gern erläutere ich Ihnen dazu die Hintergründe: Investitionsschutz ist nicht grundsätzlich negativ, denn er garantiert Unternehmen, die im Ausland investieren wollen (z.B. eine Fabrik errichten wollen und damit Arbeitsplätze schaffen), dass ihre Investitionen dort gerecht und gleichberechtigt mit den Investitionen der nationalen Unternehmen behandelt werden. Dies schafft Rechtssicherheit und Berechenbarkeit, gerade auch für kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich keine eigene Rechtsabteilung in einem fremden Land leisten können. Investitionsschutzabkommen garantieren, dass Länder weltweit für ausländische Direktinvestitionen attraktiv sind. Denn eine der größten Gefahren für Investoren in einem fremden Land besteht in indirekten Enteignungen (z.B. Nicht-Anerkennung von Patenten, Verbote von Finanztransfers ins Heimatland, intransparente Vergabeverfahren). Deutschland hat Investitionsschutzregeln vor rund 50 Jahren erfunden und hat bereits mit rund 130 Staaten sogenannte Investitionsförderungs- und -schutzverträge abgeschlossen, darunter auch mit anderen EU-Mitgliedern. Bisher hat es auf dieser Basis nur drei Klagen gegen Deutschland gegeben. Keine Klage war bisher erfolgreich. Die EU-Mitgliedstaaten haben bereits rund 1400 Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, davon allein 198 EU-interne Abkommen. Die demokratischen Entscheidungsbefugnisse des Bundestages oder anderer europäischer Parlamente wurden in keinster Weise durch diese Abkommen tangiert.

Die weltweit aktivsten Kläger auf der Basis von Investitionsschutzabkommen sind im Übrigen die Europäer und nicht – wie häufig unterstellt wird – die Amerikaner. So laufen derzeit z.B. vor dem Schiedsgericht in Washington mehrere Klagen von europäischen Ökostrom-Unternehmen gegen Spanien und Tschechien wegen Kürzung der dortigen Ökostromförderung. Und sicher wird niemand in diesem Zusammenhang behaupten wollen, dass etwa die Stadtwerke München (die zu den Klägern in Washington) gehören, die Demokratie in Spanien abschaffen wollen.

Ich plädiere daher vor allem für mehr Sachlichkeit in der Diskussion zum Investitionsschutz. Dies heißt nicht, dass die geltenden Investitionsschutzverfahren nicht verbesserungswürdig sind. Insbesondere dürfen, dies ist nochmals ausdrücklich zu betonen, Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden. TTIP bietet die Chance zur Verbesserung des Investitionsschutzrechts, die wir ergreifen sollten. So werden verschiedene Modernisierungsvorschläge diskutiert, u.a. klarere Regeln für die Zusammensetzung und Funktionsweise der Schiedsgerichte, die Qualifikation und Unabhängigkeit der Richter, das Verhältnis zum nationalen Rechtsweg und die Frage von Revisionsmöglichkeiten. Darüber müssen und werden wir weiter mit unseren transatlantischen Partnern sprechen.

Abschließend zum häufig geäußerten Vorwurf, die Verhandlungen seien intransparent und würden „hinter verschlossenen Türen“ geführt. Entgegen dieser Behauptungen haben die Verhandlungen zu TTIP ein Ausmaß an Transparenz erreicht, wie es bisher bei keinem anderen der zahlreichen Handelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten der Fall war. Die EU-Kommission informiert regelmäßig das Europäische Parlament sowie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten (d.h. auch die Bundesregierung) über den Verhandlungsprozess. Sie und die Bundesregierung geben regelmäßige Informationen an den Deutschen Bundestag. Damit ist gewährleistet, dass alle demokratisch legitimierten Institutionen über aktuelle Entwicklungen bei den Verhandlungen informiert sind. Zudem tritt das Abkommen nach Abschluss der Verhandlungen nur in Kraft, nachdem das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente sowie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Auch dadurch ist eine umfassende parlamentarische Kontrolle sichergestellt.

Überdies wurden die wichtigen EU-Verhandlungsdokumente zu TTIP von der Kommission nun auch ins Internet gestellt, so dass sich jedermann direkt informieren kann. Mehr Transparenz dürfte kaum möglich sein. Interessanterweise gibt es Statistiken, aus denen sich ergibt, dass die ins Internet gestellten Dokumente kaum gelesen werden. Das ist insofern bemerkenswert, als es vorher insbesondere von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen heftige Beschwerden gab, die Verhandlungen seien intransparent bzw. „Geheimverhandlungen“. Für mich wirft dies die Frage auf, ob es diesen Organisationen, die derzeit den Protest europaweit professionell organisieren, tatsächlich um die Sache geht, oder nicht eher darum, TTIP und weitere Verhandlungen insgesamt zu torpedieren, teilweise auch durch vorgeschobene bzw. unwahre Behauptungen (wie etwa bei der „Chlorhühnchen“-Debatte).

Erlauben sie mir schließlich darauf hinzuweisen, dass auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu TTIP einen breit angelegten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, der EU-Kommission, der Bundesregierung, der Wirtschaft, Gewerkschaften, Forschungseinrichtungen sowie Nicht-Regierungsorganisationen durchführt, u.a. in Fachveranstaltungen, Anhörungen und bilateralen Gesprächen. Überdies hat sich im September 2014 eine Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion konstituiert, die die verschiedenen Themenbereiche von TTIP, CETA und anderen Handelsabkommen unter Einbeziehung von Vertretern der relevanten gesellschaftlichen Organisationen berät. Im Ergebnis wird TTIP nur gelingen, wenn eine breite Öffentlichkeit dies unterstützt. Dafür wird sich die CDU/CSU-Fraktion auch weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer