Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Recht

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Lothar M. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Lothar M. bezüglich Recht

Herr Pfeiffer,

sie haben gestern - 18.11.2020 - bei der 191. Sitzung des Deutschen Bundestage FÜR den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksachen 19/23944 und 19/24334) - gestimmt.

Mich würde hierzu folgendes interessieren:
- Haben Sie hierzu Kontakt mit den Bürgern aus Ihrem Wahlkreis (Rems-Murr-Kreis) aufgenommen?
- Wie haben Sie Kontakt zu den Bürgern aufgenommen?
- Haben Sie deren Meinung und Empfindungen zu dieser Gesetzesvorlage in Ihre Entscheidung einfließen lassen?
- Gab es zu dieser Entscheidung einen Fraktionszwang?

Danke für diese für unsere Demokratie wichtigen Informationen.

Schöne Grüße

LM

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

Abgeordnete verfügen über ein freies Mandat. Art.38 Abs.1 S. 2. GG formuliert deshalb: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dementsprechend entscheide ich unter Einbezug und Abwägung aller Argumente und allem Für und Wider, ohne Fraktionszwang. So ist es auch am gestrigen 18. November geschehen bei meiner Entscheidung zugunsten des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes. Vorher war ich im ausführlichen Austausch mit unzähligen Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur schriftlich, sondern auch im persönlichen Treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer