Antwort 09.08.2017 von Jörg Nürnberger SPD
Im Falle einer konkreten Bedrohungslage sieht das Waffenrecht bereits heute und ausnahmsweise das Recht zum Tragen vor. Diese Regelung ist ausreichend. (...)
Im Falle einer konkreten Bedrohungslage sieht das Waffenrecht bereits heute und ausnahmsweise das Recht zum Tragen vor. Diese Regelung ist ausreichend. (...)