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Antwort 16.06.2023 von Johann Saathoff SPD

Der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeldes um weniger als 15 Prozentüber dem Grundsicherungsniveau liegt

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Antwort 16.06.2023 von Johann Saathoff SPD

In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.

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Antwort 16.06.2023 von Johann Saathoff SPD

Zu Ihrer Frage zu den Fristen in Bezug auf den Familienzuschlag, kann ich Ihnen leider keine abschließende Antwort geben, da sich sowohl bis zum Kabinettbeschluss als auch im parlamentarischen Verfahren Änderungen ergeben können.

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Antwort 16.06.2023 von Johann Saathoff SPD

Ich gehe derzeit davon aus, dass das parlamentarische Verfahren im Herbst laufen wird, sodass der Zuschlag dann zügig nach Abschluss des Verfahrens ausgezahlt werden kann.

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Antwort 15.06.2023 von Johann Saathoff SPD

Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:

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Antwort 16.06.2023 von Johann Saathoff SPD

Ihren Hinweis zum Alimentativen Ergänzungszuschlag in Verbindung mit einem Kindergeldanspruch nehme ich gern zur Kenntnis.